Aufgedröselt

Rybezahl, Dienstag, 03.03.2015, 11:13 (vor 3954 Tagen) @ Rybezahl9121 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 03.03.2015, 11:21

(Vorweg, bitte um Entschuldigung, sollte ich hier etwas fundamental missverstanden haben.)

Siehe: Münzgesetz (MünzG).

(Eingekürzte Version des §6, §7 und §8 des MünzG:)
Die deutschen Euro-Münzen und die deutschen Euro-Gedenkmünzen werden von denjenigen Münzstätten der Länder ausgeprägt, die sich dazu bereit erklären und die der Bund beauftragt. Die Deutsche Bundesbank bringt die deutschen Euro-Münzen nach Maßgabe der Bedürfnisse in den Verkehr. Zu diesem Zweck ist sie verpflichtet, die ausgeprägten Münzen vom Bund gegen Gutschrift des Nennbetrages zu übernehmen. Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen*, die infolge längeren Umlaufs und Abnutzung an Gewicht oder Erkennbarkeit erheblich eingebüßt haben, werden von der Deutschen Bundesbank angenommen. Sie sind für Rechnung des Bundes einzuziehen.

Also:
1. Bund beauftragt Münzstätten, Münzen zu prägen.
2. BuBa muss Münzen des Bundes gegen Gutschrift des Nennbetrages der Münzen dem Bund gegenüber übernehmen.
3. Bundesbank verteilt Münzen an Geschäftsbanken.
4. BuBa nimmt "alte" Münzen für Rechnung des Bundes wieder zurück.

Puuuuhhhh... das wird ja immer komplizierter:

#Herstellungskosten der Münzen auf Seiten der Prägeanstalten -> Trägt der Bund.
#Bund tauscht Münzen gegen Gutschrift des Nennbetrages der Münzen mit BuBa -> Gewinn für den Bund (deckt die Herstellungskosten?).
#BuBa nimmt "alte" Münzen zurück und stellt Rechnung an den Bund (in Höhe des Nennwertes? Metallwert?).

Stimmt das etwa??? Ich muss da etwas falsch verstehen. Das sieht ja so nach Verlustgeschäft aus!

* Hier wird gesagt, dass es sich nicht um deutsche Euro-Münzen handeln muss, außer, es handelt sich um Gedenkmünzen.


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