Antwort

Ashitaka, Dienstag, 03.03.2015, 22:30 (vor 3954 Tagen) @ Kostan8965 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 03.03.2015, 23:05

Hi Kostan,

(... Bilanzierungsüberlegungen)

Immer wieder spannend.

Nein. Mir geht es um die Frage, woraus die Verbindlichkeit der BuBa gg.
der Bank resultiert, durch die sich die BuBa dann verpflichtet sieht
Scheidemünzen auszuliefern.


So ganz verstehe ich dich noch nicht.

Das muss ja nicht so bleiben. Ich geb mir Mühe. Würde ich den Anlass dieser Diskussion vorweg stellen, käme es nicht mehr zu dieser Diskussion. Ich kenne doch meine auf der Mauer auf der Lauer liegenden Pappenheimer im Gelben Forum. <img src=" /> (Nicht auf dich bezogen)

Was meinst du mit mit "Verbindlichkeiten der BuBa gg. die Bank". Auf
welche Position beziehst du dich in der Zentralbankbilanz?

Ich beziehe mich damit auf Dottores Posting im EWF. Es kann ja nur das Zentralbankguthaben sein.

Willst du "Buchungssätze" bei denen Scheidemünzen (sowie NZB und Bank)
beteiligt sind?
Willst du eine Erklärung, warum Münzen an Banken abgegeben werden?

Nein.

Ich erkläre mich nochmal: Die BuBa kauft Münzen, aktiviert zum Nennwert, dagegen stehen die Verbindlichkeiten aus Herstellung und der Rest Münzgewinn für den Staat. Angeblich netto for nothing. Lecker. Nun kommt die Geschäftsbank nur an die Münzen, indem die ZB dazu verpflichtet wird! Sie verschenkt die Chipse schließlich nicht. D.h. mit Aktivtausch alleine rollen sich die Münzen nirgendwo hin. Nun beansprucht die Geschäftsbank ihr Guthaben bei der ZB und lässt sich dieses in Münzen auszahlen. Wie Dottore schon schrieb: Die Aktiva-Position Scheidemünzen und das Guthaben auf der Passiva mindern sich entsprechend. Oder wie er auch schrieb: Die Bilanz stimmt! Das soeben geminderte Guthaben war dadurch entstanden, dass die BuBa vor der Minderung Titel angekauft hat. Ich geh mal zu diesem Gdanken zurück: Nehmen wir an, die BuBa kauft einen Titel. Auf der Aktiva haben wir die Forderung, auf der Passiva die Verbindlichkeit bzw. Rückübertragungsverpflichtung. Die Passiva wäre dann, sofern noch nicht in Banknoten ausgezahlt, das Zentralbankguthaben. Soweit so gut. Bleiben wir nun gedanklich nur beim Akt der Auszahlung der Münzen an die Geschäftsbänk: Die Auszahlung der Münzen an die Geschäftsbank mindert deren Zentralbankguthaben. Aktiva (Scheidemünzen) der BuBa wird weniger, Passiva sinkt. Nun einen Akt weiter: Wenn das so bleiben würde, hätte die BuBa ein Problem mit Ihrem Münzgewinn. Könnte sie dann den lieben Münzgewinn (angeblich Netto for nothing) überhaupt an den Staat auskehren? Oder anders gefragt: Was braucht es bzw. was wird die Geschäftsbank von ihrem Kunden verlangen, damit sie ein Guthaben bei der Zentralbank überhaupt erst zu beanspruchen bereit ist?

Grüße dich herzlich,

Ashitaka

Ohne das Etwas Schuldig zu sein, hat das Etwas keinen Wert, keinen Nominalwert.

Ohne Verschuldung (Finanzierung) keine Entschuldung
Ohne Verschuldung (Finanzierung) keine Bezahlung (Refinanzierung).
Ohne Verschuldung keine Münzen, keine Münzgewinne.
Und wenn wir in der Erklärung soweit zurück gehen müssen, dass wir die
Abgabenschuld als die den Wert initierende Schuld ex nihilo aufzeigen.

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.


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