Repogeschäfte der Bundesbank (@Dottore) ..
Hier wird dir geholfen:
http://www.dasgelbeforum.net/sammlung/htm/91039.htm
Notenbanken vergeben keine Kredite an Geschäftsbanken
Neben den anderen Belegen, die ich weiter oben schon gepostet habe, hier eine weitere Auskunft aus den Schriften der BuBa:
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Monatsberichtsaufsa...
"Repomärkte und Zentralbankpolitik: internationale Rückschau
Zentralbanken können Liquidität über Offenmarktgeschäfte beeinflussen. Neben Outright-Geschäften fallen darunter besicherte Kreditgeschäfte, die Repogeschäften sehr ähnlich sind und teilweise auch von den Notenbanken so bezeichnet werden."
Bei den Wertpapierpensionsgeschäften (Repogeschäften) der BuBa handelt es sich also dem Grund und der Funktion nach um besicherte Kredite. Es gibt eben verschiedene Arten von Krediten - so wie es verschiedene Arten von Kochtöpfen, Gebäuden oder Fahrzeugen gibt - wobei alle Arten von Krediten ihre wesentlichen Merkmale gemeinsam haben: die Kreditsicherheit, die Kreditsumme, die befristete Laufzeit, und den ZINS.
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Nun zu dem uralten Beitrag von Dottore:
Geschrieben von dottore am 11. November 2001 11:38:13
http://www.dasgelbeforum.net/sammlung/htm/91039.htm
Hi, der mainstream behauptet immer, dass Notenbanken "Kredite" vergeben würden. Auch heißt es immer wieder, die Notenbanken würden einen "Zinssatz" fordern, den man natürlich nur fordern kann, wenn es sich um einen Kredit handelt.
Dazu folgendes aus der obigen Schrift der BuBa:
"Merkmale von Repogeschäften
Ein Repo (Sale and Repurchase Agreement, Pensionsgeschäft) kommt über einen Vertrag zustande, bei dem der Verkäufer Wertpapiere an den Käufer verkauft und sich gleichzeitig verpflichtet, dieselben oder ähnliche Wertpapiere zu einem späteren Zeitpunkt zurückzuÂkaufen. Beim Rückkauf zahlt er den gleichen Preis wie beim ursprünglichen Verkauf, zuzüglich Zinsen für den erhaltenen Geldbetrag (Cash). Aus der Sicht des Käufers spricht man auch von einem Reverse Repo, da er die Wertpapiere zunächst kauft und später wieder verkauft, aus seiner Sicht also ein umgekehrtes Sale and Repurchase Agreement tätigt.
Je nachdem, wie man sie betrachtet, erscheinen Repos als wertpapierbesicherter Kredit oder als Wertpapierleihe gegen Liquidität."
In den laufenden Bundesbank-Statistiken war seit alters die Rede von Krediten an Kreditinstitute und Nichtbbanken. Das stellt sich in der Bilanz der Buba dann unter Position 5 wie folgt dar:
![[image]](http://www.dasgelbeforum.net/sammlung/htm/real21a.jpg)
Und in den Monatsberichten der EZB lesen wir unter der Position Konsolidierter Ausweis des Euro-Systems
etwas über Forderungen in Euro an den Finanzsektor im Euro-Währungsgebiet, was sich im Monatsbericht der EZB (ebenfalls unter Position 5) dann so darstellt:
![[image]](http://www.dasgelbeforum.net/sammlung/htm/real21b.jpg)
Nun hatte ich vor einiger Zeit der EZB die Frage gestellt, wo denn die entsprechenden Gegenbuchungen dieser "Forderungen" in den Bilanzen der des Finanzsektors (der Kreditinstitute also) zu finden seien. Die Antwort kam mit einiger Verzögerung, angeblich nach "Rückfrage bei einer großen Geschäftsbank", aber sie kam und lautete: "Unter 'sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten'."
Diese Aussage der EZB ist KOMPLETT FALSCH! Ich beweise dies anhand der Bilanz der größten deutschen Sparkasse, der HASPA in Hamburg.
Diese Beweisführung läuft ins Leere, da die HASPA nur sog. unechte Repogeschäfte mit der BuBa betrieb, für die andere Bilanzierungsregeln gelten als für sog. echte Repogeschäfte. Dazu gleich mehr ...
Die HASPA verbucht unter Position 1 der Passiva Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
(täglich fällig oder mit vereinbarter Laufzeit und Kündigungsfrist). Darunter erscheinen die Verbindlichkeiten gegenüber der Bundesbank nicht. Sie erscheinen auch nicht unter Punkt 5 Sonstige Verbindlichkeiten
worunter Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit, Steuerverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten erscheinen, die nebenbei weniger als ein Promille der Bilanzssumme der HASPA ausmachen (59 Mio zu 69 Mrd €).
So weit, so gut.
Wo verstecken sich also die "Kredite", die die Notenbank an die HASPA vergeben hat? Antwort: Sie sind überhaupt nicht in der Bilanz enthalten ...
Tja, sie sind in der Tat nicht IN der Bilanz, sondern UNTER der Bilanz als Verbindlichkeiten der HASPA aufgeführt, was eine Besonderheit bei der Bilanzierung sog. unechter Repogeschäfte ist. Sie sind aber deshalb nicht minder verbindlich als wenn sie unter Passiva IN der Bilanz stehen würden. Dazu gleich mehr ...
...in der - betreffend "monetäre Größen" - nur unter Position 1 der Aktivseite dies zu finden ist: Barreserve, a) Kassenbestand und b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank mit zusammen 449 Mio €.
Zur "Verbindlichkeit" dieses größten deutschen Sparkasseninstituts ist allerdings etwas außerhalb (!) der Bilanz zu finden, und zwar unter Sonstige Angaben. Darin erscheint als Angabe zu "sonstigen finanziellen Verpflichtungen" dies im Geschäftsbericht:
![[image]](http://www.dasgelbeforum.net/sammlung/htm/real21c.jpg)
Richtig, die Verbindlichkeiten aus sog. unechten Repogeschäften der HASPA mit der BuBa stehen unter "Sonstigen finanziellen Verpflichtungen" UNTER der Bilanz, denn sie gehören laut der Bilanzierungsvorschrift für "unechte Repogeschäfte" genau dort hin. @Dottore hat sie also doch gefunden, und zwar an der richtigen Stelle!
Für die Bilanzierung der unechten Repogeschäfte gilt nach "§ 340b Pensionsgeschäft" des HGB folgendes:
http://dejure.org/gesetze/HGB/340b.html
"(5) Im Falle von unechten Pensionsgeschäften sind die Vermögensgegenstände nicht in der Bilanz des Pensionsgebers, sondern in der Bilanz des Pensionsnehmers auszuweisen. Der Pensionsgeber hat unter der Bilanz den für den Fall der Rückübertragung vereinbarten Betrag anzugeben."
Da die HASPA, wie alle anderen Banken auch, die "Kredite" bzw. "Forderungen" des Eurosystems (EZB, Buba usw.) nicht passiv verbucht, ...
Und Nein, das stimmt nicht. Im Regelfall betreiben andere GBanken sog. "echte Repogeschäfte" mit der BuBa, die anders als die unechten zu bilanzieren sind. Dazu gleich mehr ...
... während das Eurosystem diese Position aktiv verbucht, sind die Bilanzen des ZB-Systems und die der ihm "angeschlossenen" Geschäftsbanken (MFIs) in keiner Weise kompatibel.
Nein, auch das stimmt nicht. Die Bilanzierung sitzt durchaus:
Bei sog. unechten Repogeschäften macht die GBank einen sog. bilanziellen Aktivtausch: "Wertpapier an ZB-Girokonto" (Aktiva) .. wie bei echten Papierverkäufen. Das Wertpapier geht also bei den unechten Repogeschäften (meistens nur vorübergehend) in das Eigentum der BuBa über. Diese macht eine normale Bilanz(summen)verlängerung, wie bei anderen Papierkäufen auch: "Wertpapier (Aktiva) an Girokonto GBank (Passiva)". Dabei erzeugt sie ZBGeld.
Also: Die Verbindlichkeiten aus Repogeschäften der HASPA mit der BuBa gehören UNTER die Bilanz, weil sie bilanztechnisch nicht korrekt IN der Bilanz abgebildet werden können, ohne die Bilanz ins Ungleichgewicht zu bringen. Die HASAP darf bei unechten Repos keine sog. Bilanz(summen)verlängerung wie bei gewöhnlicher Kreditaufnahme oder bei den echten Repogeschäften machen, sondern macht laut Vorschrift einen Aktivtausch wie bei einem echten Papierverkauf gegen Cash.
Der Sinn der unechten Repogeschäfte liegt oft darin, zu vermeiden, dass die Bilanzsumme des Pensionsgebers verlängert werden muss, weil dies zu einem noch schlimmeren Missverhältnis zwischen dem Eigenkapital und der Bilanzsumme führen würde, als es ohnehin schon ist. Es könnte sogar eine Vorschrift betreffend die relative Mindesthöhe des EK verletzt werden.
Zu den echten und unechten Repogeschäften gibt's im Witschaftslexikon24.com folgendes nachzulesen:
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/pensionsgeschäft/pensionsgeschäft.htm
"Bei echten Pensionsgeschäften verpflichtet sich der Pensionsnehmer gegenüber dem Pensionsgeber zur Rückgabe der Vermögensgüter. Eine derartige vertragliche Verpflichtung besteht bei dem unechten Pensionsgeschäft für den Pensionsnehmer nicht. Im Regelfall wird sich der Pensionsnehmer aber mündlich zur Rückgabe der Vermögensgüter per Termin verpflichten."
Echte Repogeschäfte mit der BuBa macht z.B. die Deutsche Bank, und sie verbucht die ihr daraus entstandene Verbindlichkeit ordentlich unter den Passiva IN ihrer Bilanz, wie es sich (für Kredite) gehört:
https://geschaeftsbericht.deutsche-bank.de/2003/gb/konzernabschluss/bilanz.html
https://geschaeftsbericht.deutsche-bank.de/2009/gb/konzernabschluss/konzernbilanz.html
Die hier gezeigten zwei Bankbilanzen der DB sind etwas ausführlicher als die üblicherweise (summarisch) vereinfachten. Hieraus geht hervor, dass die Verbindlichkeiten aus Repogeschäften mit der BuBa in Position 1 der Bankbilanz untergebracht sind .. so wie es mir auch die BuBa auf persönliche Anfrage bestätigt hat:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=345788
"Entsprechend weisen die Geschäftsbanken eine Verbindlichkeit in Ihren Bilanzen aus. Maßgeblich für die Gliederung der Bilanz eines Kreditinstituts ist gemäß Â§ 2 der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) folgendes Formblatt:
https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Service/Meldewesen/Bankenaufsicht/PDF/...
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Bundesbank befinden sich in Passivposition 1 "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten"."
Ist das nicht schön!?
Hier wird also seit eh und je ein Türke aufgebaut, der die Sinne vernebelt. Es gibt keine "Kredite" der Notenbanken an Geschäftsbanken und ergo auch keinen "Zinssatz" der Notenbanken.
Nein, da bleibt alles völlig transparent. Ich stimme aber zu, dass die sog. unechten Repogeschäfte ein sehr eigenartiges oder fragwürdiges Geschäftsmodell darstellen.
Die Wertpapiere können hierbei von dem Pensionsnehmer, der nun (vorübergehend) der Eigentümer ist, weiter "verliehen werden", so dass mit ein und demselben Papier eine lange Kette an Pensionsgeschäften getätigt werden kann .. eine gefährliche Angelegenheit! Ich möchte sie daher eher nicht als "Kredit" bezeichnen, im Gegensatz zu den sog. echten Repogeschäften.
Und gewiss, (zumindest) bei den echten Wertpapierpensionsgeschäften (Repogeschäften) der BuBa wird von den Geschäftsbanken ein ZINS kassiert, wie es sich für Kredite gehört.
Daraus folgt, wie oft genug gepostet: Es kann niemals "Geld netto" geben.
Ich habe aber in folgender Diskussion ausführlich nachgewiesen, dass es Netto-Geld gibt:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=338747
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=339414
Es gilt also: Zentralbankgeld = Netto-Geldvermögen in jeder VoWi
Jede Banknote ist nichts anderes als der Ausdruck dafür, dass es "dahinter" eine noch nicht erfüllte Schuld gibt, die das betreffende Pfand in sich trägt.
Ja, aber: ZBGeld ist keine "monetäre Forderung", sondern eine realwirtschaftliche, d.h. eine Forderung auf eine versprochene reale Leistung des Geldemittenten .. in diesem Fall des Staates, vertreten durch die BuBa. Insofern steht gewiss auch dem ZBGeld eine Schuld gegenüber, jedoch keine monetäre. Und genau dies macht ZBGeld zum Netto-Geld.
Mit Gruß, Beo2