Das hat was!

Beo2, NRW Witten, Samstag, 07.03.2015, 19:32 (vor 3950 Tagen) @ Liated mi Lefuet8873 Views

Hallöchen Liated

es freut mich, dass Du mich noch nicht, sozusagen bilanziell, als Aufwand abgeschrieben hast. (-; Du bist hier doch immerhin eine gewisse Autorität, auf deren Meinung man/frau hört. Aber:

Zuerst: Dass es sich bei Repo-Geschäften (zwischen Buba und Banken) ihrem Wesen nach um Kreditgeschäfte handelt, würde ich unterschreiben.

Das könnte aber doch deine Bonität im DGF nun etwas beschädigen! (-;

Das ergibt sich aus der Saldenmechanik des Krieges (SdK) wie bspw. hier im DGF
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=341423
dargestellt. Der endlose Streit darüber kommt wohl daher, jeder versteht unter Kredit etwas Anderes.

Ja, so ist es wohl; und nicht anders ist es vermutlich auch mit dem Begriff Netto-Geld? Ich habe mit der Begriffsbestimmung von @Dottore eigentlich kaum ein Problem; siehe gleich ...

Ich habe aber in folgender Diskussion ausführlich nachgewiesen, dass es Netto-Geld gibt:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=338747
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=339414
Es gilt also: Zentralbankgeld = Netto-Geldvermögen in jeder VoWi

@Dottore: Es kann niemals "Geld netto" geben [...] Jede Banknote ist nichts anderes als der Ausdruck dafür, dass es "dahinter" eine noch nicht erfüllte Schuld gibt, die das betreffende Pfand in sich trägt.

... d.h. doch eine realwirtschaftliche Schuld des Emittenten der Banknote! Oder?

Ja, so kann mensch es durchaus fassen und definieren. Das habe ich auch zugegeben. Das deckt sich mit meiner Definition, wonach dem ZBGeld letztlich eine realwirtschaftliche Schuld des Emittenten gegenüber stehen muss, so z.B. das von dem ursprünglichen "Mitemittenten" hinterlegte Pfand oder ein Anteil davon. So kämen wir doch teilweise überein.

Die Definition des Dottore genügt mir aber irgendwie noch nicht: Da muss doch noch, sozusagen ersatzweise für den Pfand, ein weiteres realwirtschaftliches, allgemein begehrtes Leistungsversprechen des Emittenten vorliegen (und damit meine ich keine "Räuberpistole" des Staates), damit sich der Schuldschein des Emittenten tatsächlich als allg. akzeptiertes ZM etablieren kann. Denken wir z.B. an privat emittierte Schuldscheine, die sich ebenfalls als ZM (Geld) etablieren können, wenn ihnen nur ein realwirtschaftliches Leistungsversprechen des Emittenten zugrunde liegt, so z.B. Gold, Sack Reis, Löffel Honig o.ä..

Ja, aber: ZBGeld ist keine "monetäre Forderung", sondern eine realwirtschaftliche, d.h. eine Forderung auf eine versprochene reale Leistung des Geldemittenten .. in diesem Fall des Staates, vertreten durch die BuBa. Insofern steht gewiss auch dem ZBGeld eine Schuld gegenüber, jedoch keine monetäre. Und genau dies macht ZBGeld zum Netto-Geld.

Kann ich nicht vollziehen. Du hast Dich m.E. verrannt.
Bzw. verhedderst Dich in Widersprüche bzw. vergewaltigst mMn den Sinn des etablierten Fach-Begriffs “netto”: Zur ZBGM (‘Zentralbankgeldmenge’) zählen u.a. monetäre Giro-Forderungen(+) der Banken ggü der ZB, die bei einer ZB Giro-Verpflichtungen(-) ggü Banken darstellen, dann resultiert daraus systemisch -gemäß SdK- netto null und zwar innert (!) des Finanzsektors.

Ja, in der Tat, dein Argument hat etwas, was ich anscheinend übersehen habe, weil ich beim Begriff GELD meinen Fokus sofort, sozusagen reflexhaft (vielleicht ähnlich dem @Dottore?), auf die realwirtschaftliche Ebene richte.
Aber Du hast völlig recht, da stehen in den Passiva der ZB doch die Gegenstücke zu den ZBGeld-Aktiva von Nichtbanken (ZBGiral sowie Bargeld), nämlich die ZB-Girobestände sowie der Posten "Bargeld im Umlauf", letzteres als (annähernd) exaktes Gegenstück zu unserem Bargeld.
In der Tat, ich habe dies bisher ignoriert. Du hast mich schon fast überzeugt!

Dennoch, ich stehe hier vor einem sachlogischen Problem: Wie ist der Aktivposten "ZB-Konto" der GBank, oder mein Bargeld!, zu sehen und zu interpretieren? Dass dies Forderungen gegen die ZB (Staat) sind, das ist völlig klar .. Ist es aber eine monetäre Forderung, eine Geldforderung? Schuldet mir die ZB nun ZBGeld; oder was für Geld? ZBGeld kann doch keine GELDforderung gegen die ZB sein, oder!? Das ergibt doch keinen Sinn!?

Wenn ich doch meinem Nachbarn Geld verleihe, ist doch klar, dass er mir nun Geld schuldet. Da passt es. Auch ein Lieferantenkredit (Zahlungsziel) ist ein monetäres Guthaben-Schulden-Paar. Ganz klar. Aber schuldet mir die ZB nun Geld; was für Geld?

Wie schon gesagt: Wenn wir schon bei solchen Banalitäten nicht einig werden, ist es unmöglich, einen sinnvollen Dialog zu führen. Ich finde das schade.

Keine Sorge, das kriegen wir schon noch hin. Ich schließe mich vorläufig deiner Argumentation an und ziehe meine These vom Netto-Geld erst einmal aus dem Verkehr.

So, und nicht anders, macht das Diskutieren Spaß; und es bringt sogar was! Ich danke Dir.

Mit Gruß, Beo2


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