2. Nachtrag
Nachdem mich auch einige Mails erreicht haben und ich diese erst heute gesehen habe, möchte ich gleich hier antworten.
Ich habe im Schreiben an das Amt wie oben geschrieben nur widerspreche ich durch weise ich zurück ersetzt. Da eine Vollstreckungsankündigung nichts rechtswirksames ist, sondern nur eine Art "Höflichkeit vom Amt", ist der Text auch nicht wichtig.
Parallel dazu habe mit dem Beitragsservice telefoniert und um Richtigstellung gebeten (zwei Vollstreckungsankündigungen für einen Haushalt).
Bekommen habe ich eine Bestätigung, daß der Beitragsservice nun weiß, daß nur einer zahlen muss nebst Beitragsaufstellung und Zahlungsaufforderung. Es fehlt die Bestätigung des Löschung des anderen, unberechtigten Kontos.
Dieses Schreiben incl Zahlungsaufforderung, incl des Zeitraumes, der vollstreckt werden soll, habe ich in Kopie dem Amt geschickt und angefragt:
ob das Amt informiert wurde, daß Beiträge noch einmal eingefordert werden,
welche Zahlungsaufforderung ein und desselben Kontos für ein und dieselbe Zeit ich ignorieren soll oder ob ich doppelt zahlen soll (einmal um die Vollstreckung abzuwehren und um der Zahlungsaufforderung nachzukommen),
ob die Vollstreckung für das unberechtigte Konto zurückgenommen wurde.
Falls sich Neues ergibt, werde ich berichten.
mfg
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Der wahre Feind eines Mannes ist Zweifel.