Nachtrag nach Gespräch mit dem Amt

Dirk-MV, Punta Cana, Mittwoch, 04.02.2015, 13:08 (vor 3662 Tagen) @ Dirk-MV15460 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 04.02.2015, 13:20

Ich konnte jetzt mit der Amtskasse sprechen. Die nette Dame versicherte mir, daß sie keine Fehler gemacht haben, sondern diese Vollstreckungsankündigung nur "weitergeleitet" haben.
Ich solle einen Widerspruch schreiben und das Amt leitet es an den Beitragsservice weiter.

Das wird nun meine erste Interaktion mit dem Beitragsservice; alle anderen Kontaktversuche habe ich ignoriert. Mal sehen, was bei rauskommt.

Über weitergehende Erfahrungen und/oder Tips vom Forum bin ich dankbar.
mfg
Dirk

Nachtrag: Mein Widerspruch:

An das Amt XXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich der Vollstreckungsankündigung.

Begründung:
Der von Ihnen im Schreiben ...... genannte Gläubiger ist nach eigemen Bekunden nicht rechtsfähig, kann somit nicht Gläubiger sein.

mfg

--
Der wahre Feind eines Mannes ist Zweifel.


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