Vollstreckung wirksam stoppen

Friedrich, Mittwoch, 04.02.2015, 16:31 (vor 3662 Tagen) @ Dirk-MV16299 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 04.02.2015, 16:34

Hallo Dirk-MV,

wie kann etwas vollstreckt werden, wenn Dir keine gültige (unterschriebene) Rechnung vorliegt? Oder hast Du so eine?

Setze rasch ein Schreiben auf und weise den Leiter (!) Deiner Gemeinde (Du hast ja Post von Deiner Gemeinde bekommen - ansonsten eben den Chef des entsprechenden Absenders) an, er solle Dir die unterschriebene, rechtsgültige Rechnung des in dem Schreiben angegebenen Gläubigers vorlegen!

Hier ein Zitat aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02):

"Die Vollstreckungsbehörde trägt die materielle Beweislast für die wirksame Bekanntgabe des Leistungsbescheides. Die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit durch die um die Vollstreckung ersuchende Stelle ersetzt den Beweis der wirksamen Bekanntgabe des Leistungsbescheides nicht …"

Mach Dir klar, was das bedeutet!

Das Dir nun vorliegende Schreiben ist nicht unterschtrieben? Erkennde das Schreiben als ein Entwurf eines Schreibens an, da die zwingend erforderliche Unterschrift gemäß Â§126/126a BGB fehlt und weise es deshalb als nichtiges Shreiben zurück! Basta.

Und fordere den Absender auf, er möge Dir seinen Amtsausweis (nicht Dienstausweis!) vorlegen, damit Du Dich davon überzeugen kannst, dass er/sie über hoheitliche Rechte verfügt. Setze eine Frist. "Amtshilfe" erfordert einen Amtsausweis!

Schreibe dann weiter: Sollte dieser Beweis innerhalb der Frist nicht erbracht werden können oder wollen, stimmt die Person XY der Tatsache zu, dass sie gar keine Beamtin mit hoheitlichen Rechten ist, dass sie wider besseren Wissens geltendes Recht bricht usw. Amtsanmaßung, Rechtsbeugung im Amt etc

Dann machst Du noch ein Vertragsangebot: Schreibe, dass die Person XY für jeden weiteren nicht-rechtswirksamen Kontakt (nicht unterschriebene Briefe) einer Entschädigungsleistung in Höhe von 200 Euro oder so zustimmt. Und für jede weitere Zwangsandrohung jeder Art gegen Deine Person, die rechtlich nicht einwandfrei (Unterschrift, Nachweis des "Amtes" durch einen Amtsausweis, Vorlegen der Originalforderung als unterschriebene Rechnung vom Gläubiger, s.o.) ist, stimmt die Person XY einer Entschädigungsleistung in Höhe von 100 000 Euro oder so ähnlich zu. Du kannst dann später denen tatsächlich Rechnungen schreiben und geforderte Beträge verrechnen, wenn Sie Deinem Vertragsangebot nicht innerhalb einer Frist widersprechen.

Sollte es sich um einen Gerichtsvollzieher handeln, weise ihn auf die neue Gerichtsvollzieherordnung (GVO) von 2012 hin, wo der Beamtenstatus eines Gerichtsvollziehers aufgehoben wurde! Falls der GV seinen Beamtenstatus jedoch gegen diese GVO durchsetzen möchte, wird der notariell beglaubigte Amtsausweis und die notariell beglaubigte, aktuelle Gerichtsvollzieherordnung als Nachweis für die Rechtmäßigkeit seines Handelns angefordert.

Bei mir hat es funktioniert. Ich zahle seit 2 Jahren keine GEZ mehr. Ich war nach diesem Brief beim GV in seiner Sprechstunde - weil ich wissen wollte, ob er zur Vollstreckung nun kommt oder ob ich an dem Tag arbeiten gehen kann. Wir haben uns fast freundschaftlich verabschiedet. Es kam nicht zur Zwangsvollstreckung.

Bitte behandelt alle handelnden Personen als Brüder und Schwestern. Sie sind genauso gefangen in diesem Spiel wie wir alle.

Das Schöne bei der GEZ-Sache ist, wenn es zu heiß wird, legt man die Kohle auf den Tisch. Aber bis dahin: Nerven bewahren, man wird mit den eigenen Ängsten konfrontiert, wenn man Wörter wie "Vollstreckungsrichter" lesen muß. Aber am anderen Tag lächelt man wieder: der hat auch keinen Amtsausweis und unterschreiben tut er auch nicht ... also alles recht easy!

Ich bin der Friedrich und neu hier, das ist mein erster Beitrag.

Viel Erfolg Euch allen!


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.