@Leserzuschrift, ab zum Anwalt... ggf. liegt hier eine unzulässige Zwangsvollstreckung vor. (oT)
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Gesunde Menschen zu schädigen, um die Gesundheit der Schwächsten zu erhalten, ist eine Entscheidung der rückständigen Logik.
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Gesunde Menschen zu schädigen, um die Gesundheit der Schwächsten zu erhalten, ist eine Entscheidung der rückständigen Logik.