@Leserzuschrift, ab zum Anwalt... ggf. liegt hier eine unzulässige Zwangsvollstreckung vor. (oT)

Mirko, Česko, Montag, 09.02.2015, 20:48 (vor 3956 Tagen) @ Leserzuschrift12760 Views

- kein Text -

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Gesunde Menschen zu schädigen, um die Gesundheit der Schwächsten zu erhalten, ist eine Entscheidung der rückständigen Logik.


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