nur mit Unterschrift rechtswirksam
Ein Schreiben ohne Unterschrift ist zunächst einmal als nichtig anzusehen.
https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2013/07/20/zwingende-unterschriftspflicht-nochma...
http://sommers-sonntag.de/?p=9881
Es gibt noch bedeutend mehr Urteile zu dem Thema, müßte ich aber erst suchen. Entscheidend ist aber: wer etwas von mir will, soll unterschreiben. Oder er soll beweisen, dass es auch ohne Unterschrift rechtsgültig ist.