nur mit Unterschrift rechtswirksam

Friedrich, Mittwoch, 04.02.2015, 19:47 (vor 3662 Tagen) @ Röhricht14346 Views

Ein Schreiben ohne Unterschrift ist zunächst einmal als nichtig anzusehen.

https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2013/07/20/zwingende-unterschriftspflicht-nochma...

http://sommers-sonntag.de/?p=9881

Es gibt noch bedeutend mehr Urteile zu dem Thema, müßte ich aber erst suchen. Entscheidend ist aber: wer etwas von mir will, soll unterschreiben. Oder er soll beweisen, dass es auch ohne Unterschrift rechtsgültig ist.


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