Das Urteil erging in Tuebingen/Baden-Wuerttemberg, Du sitzt in Mecklenburg-Vorpommern (welches war noch mal das lange "e"?)

CrisisMaven ⌂, Mittwoch, 04.02.2015, 14:39 (vor 3961 Tagen) @ Dirk-MV14574 Views

Der Rechtscharakter des Beitragsservice fuer "Rundfunk"-Gebuehren kann aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Im uebrigen entnehme ich den Leitsaetzen des Urteils (auf MMNews), dass es um die "Korrektur" des Rubrums ginge, d.h. das liest sich fuer Juristen so, als haette da nur einer bei der Formulierung gepfuscht, und bei anderer Formulierung waere es (womoeglich) vollstreckbar gewesen.

Nix genaues weiss man (ich jedenfalls) nicht ...

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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