Beglaubigen?

007, Zentral im Weltwohlfahrtsstaat, Freitag, 13.02.2015, 10:49 (vor 3952 Tagen) @ baisse-man12374 Views

Die Frage ist, ob ein nichtrechtsfähiger Verein Rechte als Gläubiger
haben kann. Die Frage beantwortet sich selbst.

Wenn du anbietest, zu zahlen, wenn der Vollstrecker nachweist, dass ein
nichtrechtsfähiger Gläubiger rechte in eigenem Namen vollstrecken
kannst...
Am besten mit Unterschrift des Verantwortlichen der Gemeinde. Dann ist
doch alles gut.
Sollte dieses Schreiben mit Unterschrift ausbleibenm gilt der Vorgang als
erledigt. Beglaubigen und ab.

LG

Warum beglaubigen? Bitte um einen kurzen Hinweis, da ich gerade auch GEZwungen werden soll, zu zahlen.

LG 007


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