Unterschrieben werden braucht es nicht
Die Frage ist, ob ein nichtrechtsfähiger Verein Rechte als Gläubiger haben kann. Die Frage beantwortet sich selbst.
Wenn du anbietest, zu zahlen, wenn der Vollstrecker nachweist, dass ein nichtrechtsfähiger Gläubiger rechte in eigenem Namen vollstrecken kannst...
Am besten mit Unterschrift des Verantwortlichen der Gemeinde. Dann ist doch alles gut.
Sollte dieses Schreiben mit Unterschrift ausbleibenm gilt der Vorgang als erledigt. Beglaubigen und ab.
LG
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Erkenne dich selbst.