Mit einem Widerspruch anerkennt man (im Prinzip)

Märchenonkel, Mittwoch, 04.02.2015, 14:18 (vor 3662 Tagen) @ Dirk-MV15188 Views

....den Zuständigkeitsbereich des Gegenübers (Behörde, "Amt", nichtrechtsfähiger Verein, Zimmer 101).[[sauer]]

Eine Zurückweisung wäre vermutlich sinnvoller.


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