Mit einem Widerspruch anerkennt man (im Prinzip)
....den Zuständigkeitsbereich des Gegenübers (Behörde, "Amt", nichtrechtsfähiger Verein, Zimmer 101).
Eine Zurückweisung wäre vermutlich sinnvoller.
....den Zuständigkeitsbereich des Gegenübers (Behörde, "Amt", nichtrechtsfähiger Verein, Zimmer 101).
Eine Zurückweisung wäre vermutlich sinnvoller.