Verwaltungsverfahrensgesetz ist von wem?

Friedrich, Mittwoch, 04.02.2015, 17:20 (vor 3963 Tagen) @ CrisisMaven14314 Views

Danke CrisisMaven. Ich kann natürlich nicht alles runterbeten, das ist einfach für einen Post zu umfangreich.

Verwaltungsverfahrensgesetz ist von wem? BRD? Wie können die Gesetze erlassen? Es konnte noch keine Staatsgründungsurkunde ausgemacht werden ... der 2+4-Vertrag ist es keinesfalls!

Und wenn doch: gilt dann das BGB nicht mehr, ist doch schon über 100 Jahre alt. Und wurde von einem echten Staat verfasst und nie aufgehoben (Bundesgesetzblatt).

Und noch einmal: wer vollstreckt, ohne den physischen Beweis für die wirksame Bekanntgabe des Leistungsbescheides antreten zu können, macht sich gleich mehrfacht strafbar. Siehe z.B. § 345 StGB Vollstreckung gegen Unschuldige

Wer keinen Amtsausweis vorlegen kann ebenso. Das ganze Spiel lebte all die Zeit davon, dass wir "sie" wortlos anerkannt haben, uns unterworfen haben. Und die GEZ ist ein prima Übungsfeld dafür, es mal anders zu handhaben.


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