Siehe §2 Kreditwesengesetz
Nach dieser peinlichen Nummer wollte ich pausieren, aber ein sachdienlicher Hinweis darf sein:
§2
(1) Als Kreditinstitut gelten vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 nicht
1. die Deutsche Bundesbank
(6) Als Finanzdienstleistungsinstitute gelten nicht
1. die Deutsche Bundesbank
[usw.]
Dazu:
§1 (1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind
1. die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengeschäft)
[usw.]
http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg
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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.