Anwendungserlaß zu §52 AO
Hallo Zorro,
hier wird nun neuerdings auch IPSC (wie übrigens auch Paintball) aufgeführt.
In vielen Vereinen ist IPSC nur eine Variante, die nur von einem Teil der Mitglieder ausgeübt wird. Und wenn ein Verein diese Sparte weiterhin führen will, ist damit ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand verbunden. Etliche werden davor zurückschrecken und IPSC aufgeben. Und ich vermute, daß genau das der Zweck der Aktion ist.
Grüße
jermak.