Wachdienste
Was vielen entgangen ist, ist ein neueres Urteil des BVerwG, wonach die pauschale Ausstellung von sog. Waffenscheinen auch für seriöse und langjährig tätige Unternehmen jetzt untersagt ist. Das heißt, jeder Wachdienst muss jetzt eine konkrete Bedrohungslage darlegen, die das Mitführen von Waffen rechtfertigt. Das war vorher anders. Da wurden die Waffenscheine pauschal für 3 Jahre ausgestellt. Jetzt müssen Einzelgenehmigungen für konkret bezeichnete Aufgaben beantragt werden. Mit diesem Urteil wollte man wohl Rechtsradikale in Diensten von Wachunternehmen ausbremsen, so jedenfalls viele Kommentare zu diesem Urteil.
https://www.betriebsratspraxis24.de/news/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=328818&cHash=...
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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.