Diktator Schäuble will jetzt auch die Bundeswehr im Innern und die Verfassung ändern (mT)

DT, Donnerstag, 19.11.2015, 08:49 (vor 3729 Tagen)8265 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 19.11.2015, 08:54

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/wolfgang-schaeuble-erwaegt-bundeswehreinsatz-...

(Natürlich ohne Kommentarfunktion, obwohl der Artikel nicht um Flüchtlinge, Ukraine oder Israel geht).

Wieso kann Schäuble als Finanzminister vorschlagen, die Bundeswehr nach Syrien zu schicken? Wieso kann er sie im Innern einsetzen?

Die Väter des Grundgesetzes haben dieses für alle möglichen Fälle geschrieben.
Es ist gerade dafür da, dann Richtlinien zu geben, wenn die "normalen Regeln"
versagen oder wenn es Streß- und Konfliktsituationen gibt.

Schäuble will eine Verfassungsänderung durchdrücken, um die BW jetzt auch bei "Terror" im Innern einsetzen.

Terror ist mit ein paar False Flag Aktionen durch den Verfassungsschutz, CIA, Gladio etc. schnell "herbeigeholt". Und dann wird das ganze Land im Ausnahmezustand geführt.

Danach sehnt er sich, ihm tropft in freudiger Erwartung des Chaos schon der Speichel.

Man erinnere sich an seine Rede, wo er sagte, daß nur ein bisschen weiteres Chaos kommen müsse und er dann Paragraph soundso des EU Vertrags greifen würde und er seinen EU Staat implementieren könne.

Ich bete dafür, daß der Herrgott ein Einsehen hat und ihn von seiner Aufgabe erlöst, mit der er ohne Zweifel überfordert ist, weil es ihm nicht mehr gelingt, als "oberster Diener" des Volkes und der Verfassung und im Rahmen des Grundgesetzes zu handeln.

Die größten Terroristen und Verfassungsfeinde sitzen in der Regierung! Wann greift der Verfassungsschutz ein? Wann greift Artikel 20(4) des Grundgesetzes?

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Deutsche (nach Art. 116 GG), also Ausländer eindeutig ausgenommen, dürfen dieses Recht aber nur als Ultima ratio nutzen; vorher müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft sein. Nach Meinung einiger Staatsrechtler haben die Widerständler auch das Recht, Anschläge und Tötungen (z. B. „Tyrannenmord“) zu begehen, um die grundgesetzliche Ordnung wiederherzustellen.

Im Hinblick auf das Ziel, die verfassungsmäßige Ordnung zu schützen, müssen die Aktionen aber verhältnismäßig, also neben dem Verfolgen eines legitimen Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen sein.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.