Bundesfinanzministerium hat IPSC zum 01.01.2016 die Gemeinnützigkeit aberkannt.

Knight, Freitag, 20.11.2015, 12:22 (vor 3729 Tagen) @ Zorro4646 Views

Die Steuerbehörden der Länder sind angewiesen worden, bei Schützenvereinen als e.V. genau zu prüfen, ob die IPSC-Sparte auch ja nicht gemeinnützig ausgeübt wird.
Die Vereine müssen (vorerst) IPSC gesondert durchführen mit eigener Kosten/Gewinnrechnung und Gewinne anständig versteuern. Das ist auch schon alles.
Auf die Schnelle mal hier einige Infos:
http://ipsc-team.de/ipsc-gemeinnuetzigkeit/


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.