Bundesfinanzministerium hat IPSC zum 01.01.2016 die Gemeinnützigkeit aberkannt.
Die Steuerbehörden der Länder sind angewiesen worden, bei Schützenvereinen als e.V. genau zu prüfen, ob die IPSC-Sparte auch ja nicht gemeinnützig ausgeübt wird.
Die Vereine müssen (vorerst) IPSC gesondert durchführen mit eigener Kosten/Gewinnrechnung und Gewinne anständig versteuern. Das ist auch schon alles.
Auf die Schnelle mal hier einige Infos:
http://ipsc-team.de/ipsc-gemeinnuetzigkeit/