RAF, Bundeswehr im Inneren, Islam

Michael Krause, Donnerstag, 19.11.2015, 10:48 (vor 3729 Tagen) @ DT6034 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 19.11.2015, 11:45

Man darf hier Art. 91 GG und Art. 87a GG nicht durchander bringen. Art. 91 GG wurde in Zusammenhang mit den RAF Attentaten erstmalig ausgerufen, ermöglicht aber nicht den Einsatz von Bundeswehr im Inneren. Das regelt Art. 87a GG. Hier muss man humanitäre Einsätze (z.B: Flutkatastrophen etc.) und militärische Einsätze unterscheiden. Miltitärische Einsätze der Bundeswehr im Inneren sind mit besonderer Vorsicht zu genießen.Voraussetzung hierfür ist, dass die Angriffe aus dem Ausland herrühren, ein militär- oder kriegsähnliches Zerstörungspotential erreichen und von den Polizeikräften nicht wirksam bekämpft werden können.

Die RAF Attentate sind nur sehr begrenzt mit der derzeitigen Lage vergleichbar. Die RAF versuchte mit Attentaten auf Funktionsträger die "Arbeiterschaft" für den gewaltsamen Kampf zu gewinnen. Sie hatte allerdings übersehen, dass es im massendemokratischen Wohlfahrtsstaat keine Arbeiter (und Bürger) mehr gibt, sondern nur noch Konsumenten. Ihre Taktik war deshalb von vorne herein zum Scheitern verurteilt.

Der radikale Islam ist aber in einer komfortableren Lage seine Ziele zu erreichen, nämlich die Macht des Glaubens herzustellen. Er hat einen Wertekanon, der im Koran festgeschrieben ist. Der Islam legt Wert auf Vermittlung des Korans an junge Menschen und unternimmt nicht unerhebliche Anstrengungen das zu erreichen. Den Koran kennt jeder Mohammedaner, auch der nicht radikale und der nicht intellektuelle. Das Grundgesetz dagegen kennt kein Schwein, mit Ausnahme von einigen Wenigen. Es ist durch seine Abstrahierung für wenig Gebildete auch schwer zu verstehen. Der Koran dagegen vermittelt Bilder. Der Islam wird daher für Mohammedaner immer über dem GG stehen. Die Auslegungshoheit über dem Koran ist dem deutschen Staat entzogen. Die imame werden zum ganz überwiegenden Teil von der Türkei gestellt. Die werden einen Teufel tun, zu vermitteln, dass das GG über dem Koran steht. An eine Reformation des Islam zu glauben, ist verfehlt. Der Koran ist von Gott gesandt und unterliegt nicht der Überprüfung durch Menschen. Weiterhin hat der radikale Islam eine größere Unterstützerbasis als die RAF. Ich befürchte, dass klammheimliche Freude unter den radikalen Muslimen weiter verbreitet ist, als vom MSM angenommen. Damit meine ich nicht, dass die Mehrkeit der Muslime so denken, aber 10-15% doch. Das äußert sich nur sporadisch und insbesondere in der Masse, wenn man glaubt keine Repressalien befürchten zu müssen (Beispiel Fussballspiel Türkei - Griechenland). 10-15% sind aber bereits eine kritische Masse, wenn der Rest nicht wehrhaft ist und Konsum und Unterhaltung mit Werten verwechselt.

Zur Bundeswehr im Inneren. Die Bundeswehr ist weder dafür ausgebildet noch dafür ausgerüstet Polizeiaufgaben zu übernehmen. Im Wege von Aktionismus im Sinne "seht wir tun was" ist dennoch nicht ausgeschlossen, dass das GG in diesem Sinne, was den militärischen Einsatz im Inneren angeht, entschärft wird. Ändern wird das nichts, weil es die Hauptprobleme, die wir hier schon diskutiert haben, nicht löst. Ohne Staatsvolk (und Staatsgebiet) gibt es eben auch keine Staat mehr.

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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.


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