unterschiedliche Waffengetze in der EU
Moin Allerseits,
bevor hier gekreischt wird, sollte man sich die unterschiedlichen
Waffengestze in den EU Mitgliedsländern einmal genauer ansehen.
In AUT sind z.B. Langwaffen incl. Halbautomaten) generell frei erwerbbar, Registrierung vorausgesetzt,
allerdings ohne den Bedürfnisnachweis wie hier, der hier z.T. exzessiv
von den Behörden gesteigert wurde und wird. Dagegen sind Pumpflinten in
AUT verboten (seit einem Anschlag dort), hier selbiges nur mit Pistolengriff,
wird dann zum verbotenen Gegenstand.
In Belgien, wo die Attentäter von Paris offenbar ihre Basis hatten,
sind die Waffengesetze deutlich lockerer. So wurde einem Bekannten dort
ein MG34 (legal) angeboten. Wäre man so dämlich und würde es mit nach D nehmen,
würde man noch vor Erreichen der eigenen Haustüre vom SEK das Gesicht
auf den Boden in den Dreck gedrückt bekommen.
Will sagen, es gibt gravierende Unterschiede, in D ist es sicher am rigidesten.
Dass Politiker dann am liebsten alles verbieten wollen, ist auch unstrittig.
Angewendet wird meist die Salamitaktik, so wurde bei Nacht und Nebel in NRW
das Verbot für die Verwendung von jagdlicher Munition mit Bleikern durchgedrückt.
Rot Grün machts möglich.
Was man wissen sollte: Unser aller Claudi, BT VizePräsi und Empörungsbeauftragte
hat sich als Angehörige des BT (Bedürfnis als BT Angehöriger für einen WS
wird grundsätzlich anerkannt) eine PPK zugelegt und wurde am Flughafen
damit zur Rede gestellt. (Ist schon ne Weile her) Ihr Kommentar:
Wissen Sie eigentlich, wer ich bin?
Ja, so sind sie, Wasser predigen und Schampus saufen...
Also, am besten die WaffG in EU harmonisieren nach deutschem Vorbild
und dann noch gleich eine Portion drauf legen.
Dumm nur, dass davon die Besitzer von10 Mio. legalen Waffen in D betroffen
sind (lt. BKA statistik) und die Besitzer von ca. 20 Mio. illegalen
Waffen in D einen großen Haufen drauf scheissen.
Glük auf
Svente