Das wird bitter - Verkehrsanwalt: "Ich würde ein solches Auto nicht kaufen" ...
Dass ich jemals soviel ueber VW schreiben wuerde ...
Lt. dem vom Handelsblatt interviewten ADAC-Vertragsanwalt Martin Andreae gibt es
a) eine relativ realistische Chance, den gefahrenen/gebrauchten VW (und VAG-Group-Modelle mit baugleichen Motoren) zum Neupreis abzueglich einer "relativ geringfügige[n] Nutzungsentschädigung" zurueckzugeben (Wandlung) oder eine nachtraegliche Minderung zu verlangen (und/oder Nachbesserung), Verjaehrungsfrist zwei Jahre. "Liegt der Kauf länger zurück, müssten verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet worden sein."
b) Die Moeglichkeit, den Hersteller anzugehen. "Falls deliktische Ansprüche bestehen, ... zumindest im Verhältnis zum Hersteller durchaus denkbar ..., beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre gerechnet ab Kenntnis von der Täuschung, also seit den ersten Medienberichten."
Voraussetzung: "Es müsste ... belegbar sein, dass der Schadstoffausstoß wirklich größer ist als zugesagt."
Aber die dritte Variante ist bitterer:
c) Kunden, denen aufgrund Verjaehrung kein Umtausch- oder Nachbesserungsanspruch mehr zusteht (die 11 Millionen Autos wurden seit 2009 vertrieben!), koennen es u.U. auch nicht mehr gebraucht verkaufen, denn der Herr Anwalt meint: "Ich würde ein solches Auto nicht kaufen".
Aua. Natuerlich muss bestimmt auch noch die bis 2. September 2009 gezahlte Abwrackpraemie zurueckgezahlt werden, hat schliesslich der Kaeufer ein anderes Auto gekauft, als zugesichert. Es sei denn, der Staat greift erneut ein.
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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