Dann muss ein Richter entscheiden...

Volker, Donnerstag, 24.09.2015, 00:34 (vor 3781 Tagen) @ Vojins5643 Views

....ob die Testadefinition dieses Vorgehen insofern zulässt, indem es nicht explizit die Verwendung zweiter oder dritter Kennfeldlinien ausschließt. Das ist die eine, die juristische, taktische Seite, auf der anderen geht es für VW darum Zeit zu gewinnen. Wie es scheint, geht es schließlich um die nackte Existenz des Konzerns, da kann ich doch nicht beim Aufkommen der ersten Anschuldigungen den Schwanz einziehen.


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