Investorenschutz - und wer schützt die Märkte?
Ich bin der Ansicht, dass du mit dem Thema "Investitionsschutz" einen
wirklich heiklen Punkt angesprochen hast. Wenn in diesem Punkt totale
staatliche Willkür (je nach Mode und Abrichtung der nachwachsenden
Generation) stattfinden darf, werden kaum noch Investitionen getätigt.
Vielleicht kannst Du erklären, warum es zwischen den USA und Europa Handlungsbedarf gibt. Ich dachte, der Handel und die gegenseitigen Investitionen blühen (lt. EU gibt es seitens der EU 1,6 Bio € Investitionen in den USA). Was also ist der Zweck einer Regelung über Schiedsgerichte, möglicherweise noch mit zusätzlichem Appelat?
Auffällig ist, dass es hier um 'Investitionsschutz' geht vor eventueller Willkür von EU-Regularien, es geht aber nicht um Schutz von lokalen Märkten und Interessen, beispielsweise kapitalkräftiger Investoren, die keine Risiken mehr eingehen wollen. Dabei ist das doch in deren Interesse, zu investieren. Europa ist nicht abhängig von Investitionen, außer man zerstört es wie die nordafrikanischen Länder.
Teil des Investorenschutzes ist auch das Thema 'Verhinderung von Rechtsverweigerung vor Ort'. Gab es dazu bisher Grund zur Klage? US-Investoren können bis zum EuGh klagen. Was aber vielen nicht ganz klar ist, unter diesem Thema kann auch das Recht zur gleichberechtigten Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen geregelt sein. Wollen wir aber, dass kapitalkräftige Firmen lokale Firmen so unterbieten, dass diese vom markt verschwinden? Ob dies beabsichtigt ist oder nicht, wird aus den veröffentlichten Dokumenten nicht klar. Jedenfalls ist der Zwang zur EU-weiten Ausschreibung heute schon nicht immer ein Segen.
Also nochmal: Woraus begründet sich der Handlungsbedarf?