Sie pfeifen es immer noch;-)

Liated mi Lefuet, Montag, 12.01.2015, 17:34 (vor 3395 Tagen) @ azur5703 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 12.01.2015, 17:41

Sali azur


Nein, mein Herr;- )

Ich habe gar nie behauptet, Geld sei ein Schuldverhältnis im Sinne des juristischen Fachjargons. Sondern, ich zitiere aus meinem Vorbeitrag, in dem der Begriff <<Schuldverhältnis>> offensichtlich gar nicht vorkommt: Geld ist kein Ding, sondern die symbolische Darstellung (bspw. in Form von Banknoten) von etwas Unsichtbaren: Nämlich einer Forderung, der andernorts entsprechend Schulden gegenüber stehen (müssen)

Das ist (vermutlich) das, was @Ashitaka ausdrücken wollte. Anders gesagt: Du hättest ihm (oder mir) nicht mit juristischer Wortklauberei und um den Fachbegriff “Schuldverhältnis” begegnen müssen. Du hättest Dich stattdessen aufmerksam und engagiert fragen können: Was meint er eigentlich? Womöglich Forderungen? Das stünde eher in Einklang mit Deinem Motto: Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Sagen wir: Wir wetten um 100 Euro, wer die höhere Spielkarte aus einem verdeckten Stapel Karten zieht. Wir ziehen. Du verlierst: ätsch;- ) Dadurch entsteht das Unsichtbare in unseren "Hohlköpfen" ; - ), nämlich zwei “Gedächtnisspuren”: Du bist laut Deiner Erinnerung nun mit –100 Euro verschuldet, ich laut meiner mit +100 Eruo verguthabt. Vernünftig wäre, das sofort schriftlich rechtsgültig festzuhalten. Eben aufschreiben: also symbolisch auf Papier rechtsgültig darstellen. Oder auf Holz, Leder, Papyrus, Tontafeln u.v.m.

Analog emittierte der englische Ladenbesitzer Henry im 17.Jh. seine eigenen Holzmünzen: Beim Empfänger (+) , bei Henry (-). Bis jemand die Münze in Henry’s Laden einlöste und sich Henry dadurch entschuldete bzw. sich dieser Jemand entguthabte. So sahen die Holzmünzen (oder Ledermünzen) übrigens aus:

[image]
Quelle: David Graeber's Buch"Schulden, die ersten 5000 Jahre”, S. 80


Kurz: Deine Antwort, die ich nochmals aufführe, geht völlig daneben. Denn:

es ist nun mal so, dass ein Schuldverhältnis zwischen einem Gläubiger
und einem Schuldner besteht. Zwischen was denn sonst auch.

Lies einfach mal den wirklich klasse Anfang vom
"Grundwissen" des Zivilrechtmeister Medicus.

Das ist der, dem erst nach zig Ausgaben seines absoluten
Klassikers auffiel, dass Laien und Erstsemester eine
besondere Einführung brauchen. Und diese ist dann
wieder ein Hammer. Ist auch nicht lang und liest sich
sehr gut.

Er erklärt es ausgehend von Interaktionen. Da gibt es rechtlich relevante
und nicht usw. usf. Und ist dann naturgemäß auch schnell bei den Rollen
Gläubiger und Schuldner.

Dass Schuldverhältnis ein Fachbegriff mit einer bestimmten (und hier
überdies sehr evident logischen Defintion) Aussage ist, steht ja wohl
nicht in Abrede.

Man sollte es nicht ímmer zu kompliziert machen. Geld ist Gläubiger
und/oder Schuldner. Selbst ab da, wo bis es bestimmt wird, an wen es weiter
geht, ist es an sich und für sich kein Schuldverhältnis. Es ist ein
Gegenstand von Rechten, aber kein Rechtsverhältnis. Und das müsste es
sein, um ein Schuldverhältnis zu sein.

Es ist ein Rechtsobjekt und keine Beziehung zwischen Rechtssubjekten.

Es ist ein Rechtsobjekt und keine Beziehung zwischen Rechtssubjekten.

Dass Schuldverhältnis ein Begriff aus dem Recht ist, macht es nicht
unverwendbar an anderen Stellen. Aber dann haben wir schon allein
das Problem, dass der eingangs genannte Physiker zu recht bemängelt.

Manches ist übrigens einfacher, als es scheint.

Ja, @azur. Aber m.E. nur dann, wenn man es juristisch nicht bis zur Unkenntlichkeit verschwurbelt .


Freundlicher Gruß
Liated


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