Eine Banknote ist eine Urkunde, die in einem bestimmten Land als gesetzliches Zahlungsmittel dient, von einer autorisierten..

azur, Samstag, 03.01.2015, 15:06 (vor 3404 Tagen) @ baisse-man6455 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 03.01.2015, 15:14

Hallo bm,

nimm besser eine aktuelle Definition:

"Eine Banknote ist eine Urkunde, die in einem bestimmten Land als gesetzliches Zahlungsmittel dient, von einer autorisierten Institution (Notenbank, Zentralbank) ausgegeben wird und auf einen runden Nominalwert einer Währungseinheit lautet."

http://de.wikipedia.org/wiki/Banknote

Siehe im Besonderen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Banknote#Rechtsfragen

http://de.wikipedia.org/wiki/Banknote#Gesetzliches_Zahlungsmittel

Auch Du kannst es versuchen mit einer Banknote eines "hinterlegten Wertes" zu verlangen*. Berichte bitte auch Du.

Zitiere Dich:

Also ist eine Banknote eine Urkunde,

richtig

die den Anspruch auf Herausgabe des

hinterlegten Wertes verbrieft.

nun falsch, wie Du doch selbst schreibst:

Heute ist "nur" noch Vertrauen hinterlegt.

Was ist wo hinterlegt?

Vertrauen ist rechtsfähig?

Es gibt im alten deutschen Recht den schönen Satz, den leider noch nicht einmal alle Juristen kennen (weil sie sich zumeist für Fächer wie Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte nicht interessieren, und das auch nicht zwingend müssen, weil es kaum ausgebildet und geprüft wird):

"Suche dein Vertrauen dort wo du es gelassen hast."

Das heißt: Gibst jemand etwas freiwillig aus der Hand, dann muss er auch mit den Folgen leben müssen (siehe z. B., aktuell denn je: http://de.wikipedia.org/wiki/Gutgl%C3%A4ubiger_Erwerb_vom_Nichtberechtigten ).

Aber das gilt eigentlich für jedes Vertrauen. Man muss in der Erwartung leben, dass der andere auch tut wozu er verplichtet ist (was er schuldet) bzw. das tun kann: Siehe dazu ausa dem Recht der Schuldverhältnisse (BGB SchR AT): http://de.wikipedia.org/wiki/Unm%C3%B6glichkeit_(BGB)

Und das stimmt mit Sicherheit nicht:

Es haftet der Staat, letztendlich die "Bürger"/Bürgen des Staates.

Wenn Geld wertlos wird, dann haftet da meist gar keiner.

Viele freundliche Grüße

azur


* das ist nicht wie z. B. bei einem Pfand, der gegen Zahlung herausgegeben werden muss.

Siehe auch andere Herausgabeansprüche, die teilweise im Gegenzug (stellenweise sogar Zug und Zug: http://de.wikipedia.org/wiki/Zug_um_Zug ) zur Erfüllung einer Geldschuld, erfüllt werden müssen:

http://www.juraexamen.info/schema-herausgabeanspruche/

(es können auch andere Urkunden herausverlangt werden: http://dejure.org/gesetze/BGB/175.html / http://www.123recht.net/Pflicht-zur-Rueckgabe-einer-Buergschaftsurkunde-als-Sicherheit-... )

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