Die ältere Defintion ist wertlos, wie Du es doch oben selbst schriebest

azur, Samstag, 03.01.2015, 15:39 (vor 3404 Tagen) @ baisse-man6083 Views

Hallo bm,

nimm besser eine aktuelle Definition:

"Eine Banknote ist eine Urkunde, die in einem bestimmten Land als
gesetzliches Zahlungsmittel dient, von einer autorisierten Institution
(Notenbank, Zentralbank) ausgegeben wird und auf einen runden

Nominalwert

einer Währungseinheit lautet."

http://de.wikipedia.org/wiki/Banknote

Siehe im Besonderen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Banknote#Rechtsfragen

http://de.wikipedia.org/wiki/Banknote#Gesetzliches_Zahlungsmittel


Damit wird eine ältere Definition nicht ungültig.

Aber wohl: Die ältere Defintion ist wertlos, wie Du es doch oben selbst schriebest.

Also ist eine Banknote eine Urkunde, die den Anspruch auf Herausgabe des
hinterlegten Wertes verbrieft. Heute ist "nur" noch

Nichts kannst Du damit herausfordern.

Noch einmal die Aufforderung zum praktischen Beweis:

Auch Du kannst es versuchen mit einer Banknote eine des "hinterlegten
Wertes" zu verlangen.


Zitiere Dich:

Also ist eine Banknote eine Urkunde,


richtig

die den Anspruch auf Herausgabe des

hinterlegten Wertes verbrieft.


nun falsch, wie Du doch selbst schreibst:

Wieso falsch?

Schon allein weil Du eben nicht umsonst zwischen einem vor heute und heute unterscheidest, unterscheiden musst.

Ist es etwa ein Rechtssubekt? Nein!

Hallo BM, Du wiederholst das, was ich eingangs schrieb so, als müssest Du mich korrigieren.

Nirgends schreibe ich, dass Geld ein Rechtssubjekt ist. Ganz im Gegenteil

Hat Vertrauen einen Wert? Ja!

Das ist zunächst so noch ziemlich schwammig.

Und das stimmt mit Sicherheit nicht:

Es haftet der Staat, letztendlich die "Bürger"/Bürgen des Staates.


Wenn Geld wertlos wird, dann haftet da meist gar keiner.

Geld ist nicht wertlos,

Wer sagt dies denn?

Du meinst wohl das von mir angesprochene wertlose Geld. Z. B. alte deutsche Banknoten aus der Inflationszeiten - dann wäre ich Billionär. Bin ich aber nicht, denn ich kann es nur noch aufheben, anschauen usw., aber nichts damit bezahlen.

es kann eben nur nicht mehr die Schuld getilgt
werden, da keine Substanz zum "zahlen" da ist.

Gut: Wertloses Geld ist wertlos.

Ein Zahlungsversprechen, das
aber nie eingelöst wird.

Was denn für ein Zahlungsversprechen?

Ein rechtsverbindliches Verprechen ist Gegenstand des Privatrechts.

Wenn ein Staat bestimmt, was bei ihm gesetzliches Zahlungsmittel ist, dann ist das kein Versprechen, sondern Ausdruck seiner hoheitlichen Gewalt.

Der Wert eines Versprechens hängt von Vertrauen
ab.

Nur zur Abrundung, denn Geld ist kein Versprechen, sondern ein Ding, der Wert eines Versprechens hängt davon ab, ob es erfüllt wird.

Wir vertrauen uns eben alle gegenseitig und dokumentieren dies auf
Papier.

Was dokumentierst Du denn "auf dem Papier", bei einem einfachen Bargeschäft?

Auch die Quittung eines solchen Geschäftes ist kein Papiegel. Auf der Banknote kann man etwas notieren, aber das ist werder üblich noch notwendig.

Es sollte nur eben keiner - wie beim Pokern - "sehen" wollen,

Wer will denn was sehen?

Es fehlt den meisten gar nicht, dass sie da nicht sehen.

daher wirst
du bei der Buba auch nichts eingelöst bekommen.

Die hiesig gültigen Banknoten kommen von der EZB:

"Er wird von der Europäischen Zentralbank emittiert und fungiert als gemeinsame offizielle Währung in 19 EU-Mitgliedstaaten, die zusammen die Eurozone bilden, sowie in sechs weiteren europäischen Staaten."http://de.wikipedia.org/wiki/Euro

Viele freundliche Grüße

azur

--
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