Die Schuld bleibt bestehen!

baisse-man, Sonntag, 04.01.2015, 15:44 (vor 3403 Tagen) @ Ashitaka5751 Views

Hi Ashitaka,

die Schuld bleibt aber bestehen, nämlich in Form von Geld oder letztendlich ZB-Geld. Damit ist die Schuld durch "Zahlung" nur verschoben worden. Ergo ist die Gegenleistung immer noch offen.
Ein perfektes Geschäft ist erst dann abgeschlossen, wenn Leistung und Gegenleistung ausgetauscht wurden (abstrahiert vom nat. Recht!). Ansonsten bleibt man auf dem Rangierbahnhof der Schuldverhältnisse, welche sich dann eben auf einem anderen Gleis befinden.
Spannend wird es, wann die ZB die Schuld ausbucht, dafür müsste man genau wissen, wogegen ihr Zahlungsversprechen gebucht ist.

Anders wäre ein reiner Tausch, also wenn kein Geld/Tauschmittel involviert ist.

LG

bm

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