Nicht von Dir auf andere schließen ;-)

azur, Montag, 12.01.2015, 01:28 (vor 3395 Tagen) @ Liated mi Lefuet5803 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 12.01.2015, 01:32

Hallo Liated,

es ist nun mal so, dass ein Schuldverhältnis zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner besteht. Zwischen was denn sonst auch.

Lies einfach mal den wirklich klasse Anfang vom "Grundwissen" des Zivilrechtmeister Medicus. Das ist der, dem erst nach zig Ausgaben seines absoluten Klassikers auffiel, dass Laien und Erstsemester eine besondere Einführung brauchen. Und diese ist dann wieder ein Hammer. Ist auch nicht lang und liest sich sehr gut.

Er erklärt es ausgehend von Interaktionen. Da gibt es rechtlich relevante und nicht usw. usf. Und ist dann naturgemäß auch schnell bei den Rollen Gläubiger und Schuldner.

Dass Schuldverhältnis ein Fachbegriff mit einer bestimmten (und hier überdies sehr evident logischen Defintion) Aussage ist, steht ja wohl nicht in Abrede.

Man sollte es nicht ímmer zu kompliziert machen. Geld ist Gläubiger und/oder Schuldner. Selbst ab da, wo bis es bestimmt wird, an wen es weiter geht, ist es an sich und für sich kein Schuldverhältnis. Es ist ein Gegenstand von Rechten, aber kein Rechtsverhältnis. Und das müsste es sein, um ein Schuldverhältnis zu sein.

Es ist ein Rechtsobjekt und keine Beziehung zwischen Rechtssubjekten.

Dass Schuldverhältnis ein Begriff aus dem Recht ist, macht es nicht unverwendbar an anderen Stellen. Aber dann haben wir schon allein das Problem, dass der eingangs genannte Physiker zu recht bemängelt.

Mnaches ist übrigens einfacher, als es scheint.

Viele freundliche Grüße

azur

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

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