Das ist schlicht die Rechtslage, unabhängig davon was wir davon halten (ed)

azur, Sonntag, 04.01.2015, 01:34 (vor 3403 Tagen) @ Elli6080 Views

… ein Besitzer eine Sache zwar übertragen kann, aber nicht
darf (im Gegensatz zum Eigentümer, der es darf)?

Hallo Elli,

so ist die Rechtslage. Er darf nicht, aber er vermag. An die Stelle des Eigentümers tritt hierbei eine Fiktion*.

Übrigens: Selbst wenn wir beide Richter in einer Zivilkammer wären, würden wir uns auf soetwas nicht "einigen". Könnten wir gar nicht, denn es steht ja glasklar im Gesetz. Abgesehen davon, dass kein Jurist auf die Idee käme das tun zu wollen. Der Gesetzgeber erkenntlich auch nicht.

Viele freundliche Grüße

azur

* http://de.wikipedia.org/wiki/Fiktion_(Recht)

Edit: jeder vermag vieles, was er nicht darf, mit Folgen, die bleiben.

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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

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