Der "fiese Charakter" des (handhabbaren Muenz- oder Noten-) Geldes ...

CrisisMaven ⌂, Samstag, 03.01.2015, 17:11 (vor 3404 Tagen) @ azur6403 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 03.01.2015, 17:18

Wenn Du nun erklärst, dass ein Ding nur gegenständlich, physisch bzw. materiell sein könne, dann ist selbst das nicht so einfach: Gegenstand eines Handels können natürlich aus immaterielle Dinge sein, nicht zuletzt z. B. Markenrechte, Software usw., Rechte eben.

Ich habe ja bewusst von "Sachen" gesprochen. Das sind keine Rechte. Wegnahme fremder Sache gilt nicht bei Markenrechten (Analogieverbot im Strafrecht).

Es geht doch nur darum, dass Geld Gegenstand eines Schuldverhältnisses sein kann, aber eben kein Schuldverhältnis ist.

Damit habe ich ja auch kein Problem. Aber: das handhabbare Geld (Scheine/Muenzen) ist/sind Sachen. Das sollte im Gelben einfach mal klar sein. Manche dieser Sachen kann man noch benutzen zum Tauschen in Waren zum aufgedruckten Preis (umlauffaehige Muenzen/Noten), andere, wie Geld aus der Zeit von 1923, sind aber ebenso Sachen, nur besagt der Aufdruck nichts mehr. Und dem Numismatiker ist eine alte roemische Sesterze wesentlich mehr wert als ihr Gold-Gewicht vermuten liesse. Die taeuschend echte Nachpraegung ist aber schon wieder weniger wert.

Wie wir schon mal lange diskutiert haben, ist es kein Zufall, dass gesagt wird, dass es so aufgefasst wird: "Nach deutschem Recht wird Geld den Inhaberpapieren gleichgestellt".

Bargeld ist kein Inhaberpapier, weil es eben keine Forderung eines Rechtssubjkektes gegen ein anderes ist, wie bei einer übertragbaren und handelbaren Forderung.

Das genau ist die Frage: war das Goldgeld (Note, die durch Gold nicht nur "gedeckt" war, sondern auch echt zum Verlangen der physischen Herausgabe der dort bestimmten Menge Goldes berechtigte) nicht eine Forderung (auf dieses "hinterlegte" Gold)?

Hat man dann diese Noten nur dieses Herausgabe-Anspruches entkleidet, tut aber noch genauso, als steckte da "was dahinter"? Kann man -ohne Revolution vor morgen frueh- heute so tun, als sei dieses Inhaber-Papier keine Forderung (mehr)?

Ich weiss schon - unter Juristen bekannt, aber dem Laien unverstaendlich ist, dass man in Deutschland keine indikation zum Schwangerschaftsabbruch braucht - aber jeder Zeitungsschreiber weiss es nicht besser.

A) Wie ist es nun: das handhabbare Geld ist jedenfalls -z.B. im Strafrecht bei Wegnahme = Diebstahl- eine Sache? Sind wir uns da einig?

Auch alle andern Foristen?

B) Waere eine goldgedeckte Banknote nun eine verbriefte Forderung auf die "hinterlegte" Menge Gold? Eine Forderung also zwischen Inhaber und Hinterlegungsstelle Bank? Sind wir uns da einig?

Auch alle andern Foristen?

C) Und als was definieren wir nun das nicht mehr gedeckte fiat-money? Als A, wenn in Schein und Muenze, doch sicher immer noch? Sind wir uns da einig?

Auch alle andern Foristen?

D) Da es aber keine durchsetzbare Forderung gegen die emittierende Bank mehr ist (obwohl, soweit ich verstehe, sie so bilanziert "als ob"!) - was ist heutiges handhabbares (also nicht Giral-) Geld dann??????

Bargeld ist eine Urkunde. Aber vieles ist eine Urkunde. Auch ein Nummerschild oder ein Bierfilz mit Notierungen der Kellnerin.
Fakt ist, dass geltendes Geld ein Zahlungsmittel ist.
Fakt ist, dass Geld eine Herkunft hat, die die meisten Verwender nicht interessiert.

Ja das hilft mir aber bei A) bis D) nicht weiter - oder ich bin zu bloed ...

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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