Währungsreform 1948 Disput MM<->PCM

Silke, Mittwoch, 14.01.2015, 16:02 (vor 3393 Tagen) @ Silke5698 Views

Re: Auf zum Gratitudinismus?
http://www.dasgelbeforum.net/ewf2000/forum_entry.php?id=365295

... siehe Währungsreform 1948. Das langfristige Zahlungsversprechen gaben die Bundesländer gegenüber der BdL bzw. den LZBs ab (Schuldbuchforderungen, sie daraus passiv verpflichtet, zu 4,4 Mrd. Euro bis heute). Gegen dieses „Versprechen“ rückte die ZB dann ihre Noten raus: für „Erstaustattung“ (Kopfgeld), für Staat, die Militärverwaltungen, für die Banken, deren Aktivseite bekanntlich erloschen war.

und die Vorfinanzierung kann man sich sparen, also kann auch dieses Mittel nur ein Zahlungsversprechen sein, was es ja ganz offensichtlich auch ist.

Nein, die Vorfinanzierung hat klipp und klar stattgefunden. So startete Staat mit ca. 10 Mrd. Euro Staatsschulden und wo sie heute sind, ist allgemein bekannt. 130fach in 58 Jahren.

Wenn Du Geld als ein Gut definierst, kommst Du um eine Schatztruhentheorie des Geldes nicht herum. Geld kann nur ein Zahlungsversprechen sein.

Nein, siehe nochmals 1948. Die Noten, welche die ZB damals physisch rausrückte (gedruckt in USA), kamen gegen die „Ausgleichsforderungen“ heraus. Diese Forderungen liefen open end (inzwischen terminiert, Rückzahlung ab 2024 in 10 Jahresraten). Die ZB, später Buba, konnte sie nicht beim Staat gegen Noten zurückholen, sondern buchte sie brav mit 1 % p.a. in die Höhe. Das Kuriosum: Diese 1 % Zinsen gehen bis heute in die G+V der ZB als Erträge ein.

Diese Erst-Noten waren also zunächst ein Gut. Ein Teil wurde auch physisch zurückgegeben. Die „Forderung“ gegen Staat (seine „Schuldbücher“) kann Staat zum Erlöschen bringen, indem er in gleicher Höhe Steuern abfordert (bzw. Vermögen verhökert, wozu sich dann die Käufer, siehe UMTS, ihrerseits bis hin zur ZB verschulden müssen).

Danach kam Geld gegen Wechsel (Rediskont) bzw. Staatstitel (Lombard) heraus. Die jeweiligen „Versprechen“ auf Zahlung liegen bei den Wechselschuldnern (passivieren sie bereits bei der Ausstellung der Wechsel!) bzw. bei Staat (der sie zwar aus Gründen der kameralistischen Buchhaltung nicht passiviert, aber in einer „Staatsbilanz“ passivieren müsste). Das Geld (die Note) verspricht also garnichts, sondern ist nur der (zwischenzeitliche) Träger dieser Versprechen (Forderung/Verbindlichkeit) im nichtstaatlichen bzw. staatlichen Sektor, also dokumentiert sie.

Jedes Dokument (und sei es ein Kontenauszug, denn inzwischen nimmt die Bedeutung der Noten ab) ist selbst ein Gut und sauber vom dem zu trennen, was es dokumentiert. Oder nehmen wir die alten DM-Scheine. Sie sind nicht mehr Geld (GZ), also schon gar kein „Zahlungsversprechen“ mehr. Sie können aber jederzeit in Euro-Noten gewechselt werden. Wer einen 1000-DM-Schein vernichtet, erlöst niemanden von einem „Versprechen“, sondern er verliert schlicht ein Gut...


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