Die azursche Verdinglichung des Geldes

Ashitaka, Samstag, 03.01.2015, 19:26 (vor 3404 Tagen) @ azur6439 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 03.01.2015, 20:09

Hallo Azur,

Nach deutschem Recht wird Geld den Inhaberpapieren gleichgestellt
(§ 935 Abs. 2 BGB).

Nach deutschem Recht wird die Eurobanknote (nicht das Geld) den Inhaberpapieren gleichgestellt. Die Unterscheidung zwischen der Beurkundung (Note) und dem Beurkundeten (Geld) wird auch bei Wikipedia nicht verstanden. Mal heißt es "das Geld", dann wieder "die Eurobanknote". Ebenso, wie es gerade passt. Wieso aber nur die Eurobanknote? Ist Geld die Eurobanknote? Oder ist Geld etwas, das sowohl durch Eurobanknote, als auch durch Münze und obendrein durch unterschiedlichste autorisierte Stellen (Zentralbanken) beurkundet wird?!

Die Antwort lautet: Ja! Geld ist weder die Eurobanknote, noch die Münze (eben nicht eine Währung), denn das Geld ist das, was z.B. durch Eurobanknoten oder Dollar (Beurkundung) gewahrt wird: Ein Schuldverhältnis, das die Voraussetzungen als notenbankfähige Sicherheit erfüllt; d.h. der Vorgaben der autorisierten Zentralbank entsprechend besichert ist.

Das Eigentum
an Geld wird wie bei Inhaberpapieren durch einfache Einigung und Übergabe
verschafft (§ 929 Satz 1 BGB). Euroscheine sind Sachen im Sinne von § 90
des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Das Eigentum an den Eurobanknote bzw. Münzgeld, denn nur die sind Sachen. Geld ist und bleibt ein Schuldverhältnis, an dem niemand Eigentum halten kann. Deshalb brauchen wir ja auch die lieben Scheinchen, Münzen oder Digits, die allesamt bezifferte Beurkundungen von Schuldverhältnissen bzw. -summen (=Geldsummen) sind. Das verleiht uns dann auch das Gefühl, dass das Geld daheim einen von allen anderen Akteuren unabhängigen Wert bietet. Dass letztendlich nichts anderes als eine bezifferte Beurkundung (Teilsumme) der gesamten Geldsumme daheim im Tresor liegt, das interessiert uns nicht. Uns geht es vorrangig um eine Erklärung des Geldes als eine Funktionen (Zahlungsfunktion). Was genau da eigentlich die Funktion (Bezahlung) ermöglicht ........ es muss wohl ein Ding sein. Wäre es nämlich ein Schuldverhältnis, käme eventuell noch wer auf den Trichter, dass der mit Geld bemessene Wert (die Bezahlung) selbst nur die Erzielung einer Parität (Gleichheit) von zwei Schuldverhältnissen (z.B. Geldsumme Kaufpreis = Geldsumme Eurobanknoten) ist.

An Sachen kann jeder Eigentum gemäß
allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen erwerben. Banknoten und Münzen
gehören somit demjenigen, dem sie übereignet worden sind. Der Eigentümer
kann mit ihm gehörenden Sachen in den durch die Rechtsordnung gesetzten
Grenzen nach Belieben verfahren. Für den Euro gilt, dass die Zerstörung
von Zahlungsmitteln weder rechtswidrig noch strafbar ist.[13] In
Deutschland gilt § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach der
Eigentümer mit seinen Sachen grundsätzlich nach Belieben verfahren darf.
Jeder Besitzer von Geld kann entscheiden, sein Geld nie mehr auszugeben und
damit für immer aus dem Umlauf zu nehmen. Mit einer unumkehrbaren
Beschädigung von Zahlungsmitteln wird Geld auch nicht vernichtet, sondern
nur unumkehrbar aus dem Umlauf genommen. Die Bundesbank leistet jedoch für
absichtlich beschädigte Geldscheine keinen Ersatz.[14]"
http://de.wikipedia.org/wiki/Geld#Rechtliches_zum_Geld

Wikipedia, der azursche Fels in der Brandung. Eigentum an Schuldverhältnissen bzw. Forderungen gibt es dort auch 2015 nicht. Es gibt nur Eigentum an Sachen (Eurobanknoten / Münzen). Auch gibt es kein Eigentum an dem Oberbegriff "Rechtsgegenstand".

Wenn Du nun erklärst, dass ein Ding nur gegenständlich, physisch bzw.
materiell sein könne, dann ist selbst das nicht so einfach: Gegenstand
eines Handels können natürlich aus immaterielle Dinge sein, nicht zuletzt
z. B. Markenrechte, Software usw., Rechte eben.

Versuchs halt auch mal mit dem Begriff "Ding". Wirst schon sehen, dass du damit ebenso nur durch Lehrergehabe weitere Beiträge zu diesem Thema schreiben wirst. Eigentum an Dingen ... [[freude]] ... wo unterrichtet man sowas?!

Es geht doch nur darum, dass Geld Gegenstand eines Schuldverhältnisses
sein kann, aber eben kein Schuldverhältnis ist.

Doch Azur, Geld ist ein Schuldverhältnis (Kredit).

Wie wir schon mal lange diskutiert haben, ist es kein Zufall, dass gesagt
wird, dass es so aufgefasst wird: "Nach deutschem Recht wird Geld den
Inhaberpapieren gleichgestellt".

Nicht das Schuldverhältnis (=Geld), sondern die Beurkundung = Eurobanknote wird den Inhaberpapieren gleichgestellt. Das Geld = Schuldverhältnis ist nichts greifbares, sondern kann nur durch Beurkundung gezählt werden, um Paritäten und damit Werte auszudrücken.

Bargeld ist eine Urkunde. Aber vieles ist eine Urkunde.

Nö, nicht vieles ist eine Urkunde des Eurosystems. Urkunde ist und bleibt nur die Eurobanknote bzw. Münze und die für Überweisungen notwendige Abtretungsurkunde des Eurosystems. Mit Nummernschildern oder Musiknoten, damit hat das Eurosystem nix am Hut. Da hilft auch kein ... und übrigens oder Umkreisung durch Spam-Wiki-Links.

Auch ein
Nummerschild oder ein Bierfilz mit Notierungen der Kellnerin.

Und was ist mit Schulnoten? [[freude]]

Fakt ist, dass geltendes Geld ein Zahlungsmittel ist.

Oh ja, das Geld (Schuldverhältnis) bietet genau diese Funktion.

Was aber ist "geltendes Geld"?! Wenn du das meinst, was das Geld wahrt (die Währung), dann versteh ich es.

Fakt ist, dass Geld eine Herkunft hat, die die meisten Verwender nicht
interessiert.

Ernst gemeinte Frage: Interessiert es dich denn?! Oder interessiert es dich nicht vielmehr, hier auch 2015 so zu tun, als entstehe Geld nicht dadurch, dass das Schuldverhältnis (der Kredit) mittels des besicherten Kredittitels (nicht der Kredit) durch geldpolitische Operation beurkundet wird und eben wegen der Machtposition der beurkundenden Zentralbank fortan von jedem schuldbefreiend akzeptiert werden will, werden muss?! So zu tun, als wäre in diesem und im alten Forum nicht schon genau das erklärt worden, eben das Geld = Kredit = Schuldverhältnis ist?!

Ich weiß um meinen Stil der Diskussionen, dennoch weiß ich auch um deine Gedanken, die dich in Bezug auf das Thema (Geld = Schuldverhältnis) nicht loslassen.

Das azursche "Eigentum an Forderungen" war das Highlight letztes Jahr. Sowas in diesem Forum zu lesen, Hut ab. Und bevor du wieder austickst oder hundert Wikipedia-Links zur Glaubhaftmachung deiner juristischen Abendkurse zu setzen:

Ich hab dich auch ganz doll lieb!

Ich brauch dich dies Jahr Azur und hab schon genaue Vorstellungen wie du mir helfen wirst bzw. mit der Antwort auf diesen Beitrag damit anfängst.

Herzlichst,

Ashitaka

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.


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