Besichertes Geld
Moin, lieber Nico,
Hallo liebe Silke!
Na, wieder beim Zanken?
Naja, mit @Rybezahl scheint es sich erst einmal ausgezankt zu haben – gut dass du jetzt als Ersatz da bist.
Gut so! Man kann nicht oft genug hier darüber streiten.
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Ja, auch ich sollte das Positive nicht aus den Augen verlieren. Hier gilt es falsche, aber verbreitete Vorstellungen nun durch adäquate Überlegungen zu ersetzen.
Nein, die Sicherheiten hängst immer nur du an den Aspekt der
physischen
Erzeugung und Vernichtung von Banknoten, um so dieses Thema als nun
angeblich wesentliches durchzuschmuggeln.
@Rybezahl hängt völlig richtig immer wieder das "richtig Wichtige" an,
da wesentlich...
Was an dieser Stelle natürlich noch längst nicht aufgezeigt wäre, und von mir im Folgendem zu widerlegen ist.
Hier mal mein Best of @Ashitaka zum Gilt/gültig/Geld:
Einleitung:
Du verwechselst die Urkunde (Eurobanknote, Aktivum) mit dem Beurkundeten
(Geld, Passivum).
Nein, wir sprechen hier von Banknoten einer Zentralbank, und diese bedeutet in sich selbst ein „Aktivum“ für den Geldhalter und ein „Passivum“ für die emittierende ZB. Diese gegensätzlichen Gesichtspunkte behalte ich sehr wohl im Auge.
Geld ist kein:
Produkt, das teilgefertigt durchs System wandert.
Mir ist an dieser Stelle nicht ganz klar, welche Inhalte nun von @Ashitaka stammen, und welche von dir. Das unmittelbar Folgende klingt aber schon sehr nach Ashitaka 
Wir wollen aber unser Augenmerk hier primär auf die Natur der Banknote richten, während der Begriff des Geldes ein übergeordneter ist, und dessen Definition dabei auch umstritten bleibt.
Deine folgenden Ausführungen habe ich angesichts ihres Umfangs eher quer-gelesen. Weiterhin wird hier vom Geld allgemein gesprochen. Geld trägt aber den Charakter seines Emittenten und hier finden sich zwei wesentlich zu unterscheidende Typen, nämlich den Staat als Emittenten und den Privatier. Diesem Unterschied wird in deinen Ausführungen keine Rechnung getragen, und es müsste der Eindruck entstehen, dass alles Geld vom Staat (Macht) emittiert würde, und dabei aber privatwirtschaftliche Aspekte einem staatlichen Geld zugeordnet werden – insbesondere der der Sicherheiten. Für eine ganzheitliche Betrachtung des Geldes wäre aber auch ein Eingehen auf das Wesen des Zinses zu vermissen.
Während im Folgendem der ja doch schon eher etwas mystisch klingende Begriff der „Macht“ fast schon beschworen zu werden scheint, so soll aber just genau die Macht, diese jetzt nur noch geheimnisvoller erscheinende Schöpfung des Geldes einfach drucken zu können, doch weiter in Abrede gestellt werden. Das essenzielle sei ja die „Sicherheit“ (Eigentum? - Heinsohn lässt grüßen). Da mir das hier Geschriebene ohnehin alles viel zu hoch ist, suche ich mir nur noch die Passage heraus, welche in diesem Zusammenhang wichtig erscheint:
Geld ist:
nichts anderes als umlauffähig gemachte, besicherte Verschuldung.
Von Interesse ist hier der Aspekt der Besicherung, denn hierauf bezieht sich auch
die für diesen Disput grundlegende Bemerkung von @Rybezahl:
„Er (bzw. die Zentralbank) druckt natürlich die Zettelchen, aber diese Zettelchen sind deshalb noch nicht das Wert, was darauf steht“
… sondern erst dann, wenn diese auch schön fein besichert wurden, wie wir alle wissen. „Besichert“ bedeutet allerdings nicht etwa „gesichert“, denn niemals wird überhaupt Geld gesichert. Es werden auch keine Kredite gesichert. Es ist letztlich immer nur der Gläubiger, welcher sich selbst sichert, und zwar in einem Bezug auf einen bestimmten Sachverhalt. Der Kredit aber ist und bleibt von seiner Natur her selbst immer unsicher. Sicherheiten werden gezogen, wenn der Kredit notleidend wird. Geldemission bedeutet Bilanzverlängerung, und uneinbringliche Forderungen müssen hingegen ausgebucht werden, also eine Bilanzverkürzung welche nun vielleicht „Gelddemission“ genannt werden könnte. Nun werden Sicherheiten – welche übrigens keinen buchhalterischen Ausdruck kennen – üblicherweise verkauft. „Kaufen“ ist dabei ungleich „Bezahlen“. Kaufen bedeutet immer ein sich verschulden, und nur bezahlen bedeutet einen Schuldnerwechsel. Der Verkauf der Sicherheiten bedeutet also das ersetzen eines alten Schuldverhältnisses durch ein neues Schuldverhältnis, und zwar ausdrücklich auch mit einem neuen Kreditpartner.
Die darüber hinausgehende Verwechslung ist auch sehr verblüffend, und ich habe auf diese bereits hingewiesen. Wenn man also eine Banknote gerne als einen Schuldschein betrachten möchte, wer würde dann wohl die Sicherheit halten müssen? Doch vielleicht der Gläubiger – und das wäre nun mal der Bargeldhalter? Oder sind es neuerdings die Schuldner, welche Sicherheiten verlangen?! Offenbar ist es erst einmal doch die ZB, welche sich hier absichert. Aber warum eigentlich? Hat die Notenbank vielleicht Angst, dass sie ihr Geld nicht zurückbekommt? Die Banknoten (welche bekanntlich zugleich die Passiva der ZB bilden) sind doch nur (weitgehend) wertloses Papier. Offenbar wird hier angenommen, dass sich Sicherheiten eines Kreditverhältnisses auf ein anderes Kreditverhältnis übertragen. Das wäre mal was neues, und ich wüsste nicht, wo dieser Effekt hier schon mal beschrieben wurde. Ich wüsste auch von keinem Anspruch den der Halter von Banknoten gegenüber der ZB hielte, und auch nicht unter welchen Bedingungen ein solcher zu erfüllen sei. Einmal mehr zeigt sich der Unterschied von Staatsgeld und Kreditgeld. Im Bezug auf Banknoten bedeuten hier s.g. Sicherheiten offenbar nur ein politisches Instrument, dessen Funktion an dieser Stelle aber nicht näher untersucht werden muss.
So will ich nun folgendes Fazit ziehen:
Es ist und bleibt dabei, dass Zentralbanknoten zum tilgen von Schulden eingesetzt werden. Die mittels Banknoten getilgte Schuldsumme entspricht dabei in aller Regel dem Nennwert der hierfür verwendeten Banknoten. Hierin begründet sich der Wert einer Banknote, welcher also identisch ist mit diesem Nennwert, und ich möchte betonen, dass damit der Wert von Banknoten für deren Besitzer auch absolut hinreichend begründet ist. Es kann nicht aufgezeigt werden, wie dieser Wert durch von der Notenbank in Pension genommenen s.g. Sicherheiten je tangiert werden könnte. Die Entstehung der Schulden-tilgenden Eigenschaft ist derweil hinreichend damit erklärt, dass diese gesetzlich verfügt wurde, also Gesetzliches Zahlungsmittel ist, oder „legal tender for all debts“ wie auf Dollar-Noten zu lesen steht. Damit wäre noch nicht ausgeschlossen, dass die Praxis der Pensionsgeschäfte von Zentralbanken aber doch einem dem Allgemeinwohl dienenden Zweck besitzen. Dieser wäre aber gesondert aufzuzeigen, und ich melde bereits hier meine Zweifel an.
Schöne Grüße
--
... in Wirklichkeit ist ... immer alles ganz anders, als es ... in Wirklichkeit ist ...
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