"Untereigentümer ist ein überkommener Begriff für Besitzer." – Autsch
Hallo Oliva,
neulich hat Silke mehrfach behauptet, dass in einem Vertrag kein Konsens
zu finden sei. Als seien sich die Vertragpartner für einen Vertrag nicht
zwingend einig, was wer wofür bekommt.
Ööööhm, ich bin schon noch hier.
Man kann mich richtig direkt ansprechen im Forum.
Es ist auch nicht allzulange her, das bekam sie den Unterschied von
Eigentum und Besitz nicht klar.
Neeein...
Haben halt nicht alle so messerscharfe Definitionen drauf wie @azur.
Da reicht aber sogar Wiki noch aus:
Besitz: Tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Alles was ich nicht mit Klauen und Zähnen verteidigen kann, bleibt nicht mein Besitz sondern wechselt den Besitzer.
Eigentum: Umfassendste Sachherrschaft, welche die Rechtsordnung an einer Sache zulässt - ein Konstrukt von Machthaltern, Anwälten und Schergen (Legislative, Judikative, Exekutive) um etwas "privare" zu halten, das eigentlich Allmende ist.
Und nun erzählt sie mal wieder so etwas:
Dazu gehören immer auch Haus und Hof, Grund und Boden!
Gehört alles Obereigentümer Staat. Untereigentümer darf
bewirtschaften so lange er Grundsteuer zahlt.
Das ist und bleibt aber falsch.
Obereigentümer ist ein überkommener Begriff für Eigentümer.
Untereigentümer ist ein überkommener Begriff für Besitzer.
Grundsteuer wird gar nicht in allen Rechtsordnungen erhoben. Wie z. B. in
Uruguay, wo es garantiert Eigentum gibt, wie in allen Rechtsordnungen
(selbst in den realsozialistischen Staaten).
Wir sollten hier einfach mehr über Uruguay schreiben.
http://uruguay-magazin.com/Auswandern-nach-Uruguay/Das-uruguayische-Besteuerungssystem....
Ich lebe in BRD.
Auch Geschichtlich wurde nicht immer der Boden besteuert.
Hm...
Besteuerungssytem können auch ganz anders organisiert werden.
Aha...
Ein Eigentümer ist Eigentümer.
Neeein?..
Ihm gehört sein Eigentum allein.
Ganz allein?..
Der
Staat hat Eigentum, aber das gehört dann keinem anderen: Staatsgüter.
Wozu so ein Gut gut sein kann...
Wem gehört die HRE?..
"Staatsgüter werden auch heute oft als Fortbildungszentren oder Versuchsanstalten für die Landwirtschaft genutzt, teilweise auch in Verbindung mit Landwirtschaftlichen Fakultäten (z. B. in Dürnast oder Hohenheim). Daneben bieten sie auch oft die Möglichkeit, Vorhalteflächen für die städtebauliche Entwicklung zu schaffen oder zu bewahren."
Wiki
Will der Staat etwas erlangen, was im Eigentum eines anderen steht, muss
er es bekanntlich enteignen: https://de.wikipedia.org/wiki/Enteignung bzw.
in D: Art. 14 Abs. 3 GG http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html
(man denke auch an die strafrechtliche Einziehung von Tatmitteln und
Beute).
Beute war also Eigentum des Erbeuters...
hm...
Hier wird mir "Eigentum" richtig professionell erklärt.
Wozu soll wer enteignen können, wenn es schon sein Eigentum
wäre?!
Staat zediert Macht/Eigentumstitel und kassiert sie wieder ein, wenn es ihm passt.
https://de.wiktionary.org/wiki/zedieren
Und Nutzung gegen Entgelt passiert regelmässig durch Fremdbesitzer und
Mieter, aber eine "Nutzung" liegt hierbei nicht vor (das Wort ist an und
für sich hierbei grundfalsch!), und das ein Rechtverhältnis zwischen
Staat und Grundeigentümer eben kein Eigentumsverhältnis, sondern eines
zwischen Steuerpflichtigen und dem, der die Grundsteuer einfordern kann.
Mal abgesehen davon, dass die Macht bzw. der Staat nur seltenst mit
Untertanen Verträge hat.
Das nennt man Outsourcing.
Dass falsche Konstrukt scheint zu passen, wenn man es sich einfach machen
will. Hat aber mit der Wirklichkeit überhaupt nichts zu tun!Es ist und bleibt so, dass Silke sich nur etwas zusammenreimt, ohne Ahnung
zu habeb und ohne jemals nachzulesen.
Hm...
Wenn eine offene Steuer beigetrieben wird, dann fällt nicht das
Grundstück an den Staat. Es ist eine Forderung die in das Gesamtvermögen
vollstreckt wird, wie andere Forderungen anderer Gläubiger. Und ggfs.
würde das Grundstück verwertet (Zwangsversteigerung). Aber dann geht es
nicht automatisch an den Staat, sondern nur, wenn dieser es erwirbt.
Ach was?..
Zahlt ein privater Grundeigentümer drei Jahre keine Grundsteuer gibt es eine Zwangsvollstreckung (vergleiche § 867 ZPO, § 322AO) = eine Zwangssicherungshypothek, und dann eine Zwangsversteigerung oder eine Zwangsverwaltung um an die ausstehenden Steuer zu kommen.
„Das Zwangsvollstreckungsrecht ist das Recht der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend: Zwangsvollstreckung ist die mit den Machtmitteln des Staates erzwungene Rechtsdurchsetzung zur Befriedigung eines Anspruches.“
Bsp.: http://www.juraforum.de/lexikon/dingliche-haftung
Wissen auch die hier:
http://www.gutefrage.net/frage/was-passiert-wenn-man-keine-grundsteuer-bezahlt
Coole Quelle für einen Rechtsgelehrten.
Werde ich eher nicht nehmen, wenn ich mal wieder was Medizinisches habe.
Geht auch aus dem GrStG hervor.
Also lass Dir bitte keinen Bären aufbinden, von jemandem, der keine
Ahnung hat, aber immer gern so tut als ob.
Ganz genau.
Gut das @Olivia schon groß ist.
Da muss sie nicht mehr so oberlehrerhaft behandelt werden wie neulich @BillHicks...peinlich war das.
Viele freundliche Grüße
azur
Von mir auch
Olivia
PS: Silke hatte es u. a. auch saukomisch gefunden von Rechtsstab zu reden,
dabei ist das ein Fachbegriff, wie Planungsstab. Keine Ahnung haben und
verlachen - diese Kombination gibt es ja nicht selten.
Nicht saukomisch.
Und es gäbe noch viel mehr solcher Beispiel. Vor derartigen
"Auskünften", gelinde gesagt, kann man nur sehr vorsichtig sein, gelinde
gesagt.
Andere Blickwinkel.
PPS: Und das ist auch absoluter Unfug:
https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/04/10/zahlen-sie-noch-grundsteuer-und-wenn-ja...
Wieder dieser Blödsinn mit den angeblich fehlenden Geltungsbereichen usw.
von Leuten ohne jede Sachkenntnis.Zum Inkrafttreten: "Am Tage nach seiner Verkündung" - Siehe Art. 8 Seite
10:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl173s...Das war der 12. August 73, siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/GrundsteuergesetzWenn das igendwie angreifbar gewesen wäre, weil nicht korrekt, dann
hätte a) der Staat längst nachgebessert und b) hätten viele Leute nicht
gezahlt. Aber nein, gemäß dem Scherz: "Einbildung ist auch 'Bildung"...
Azur weiß natürlich das es zum Thema viele allerhöchste Rechtsprechung gab, die man sich leicht im Netz erscroogeln kann...