Lass Dir keinen Unsinn erzählen - Grundsteuer wird gar nicht in allen Rechtsordnungen erhoben (ed)
Hallo Oliva,
neulich hat Silke mehrfach behauptet, dass in einem Vertrag kein Konsens zu finden sei. Als seien sich die Vertragpartner für einen Vertrag nicht zwingend einig, was wer wofür bekommt.
Es ist auch nicht allzulange her, das bekam sie den Unterschied von Eigentum und Besitz nicht klar.
Und nun erzählt sie mal wieder so etwas:
Dazu gehören immer auch Haus und Hof, Grund und Boden!
Gehört alles Obereigentümer Staat. Untereigentümer darf bewirtschaften so lange er Grundsteuer zahlt.
Das ist und bleibt aber falsch.
Obereigentümer ist ein überkommener Begriff für Eigentümer.
Untereigentümer ist ein überkommener Begriff für Besitzer.
Grundsteuer wird gar nicht in allen Rechtsordnungen erhoben. Wie z. B. in Uruguay, wo es garantiert Eigentum gibt, wie in allen Rechtsordnungen (selbst in den realsozialistischen Staaten).
Auch Geschichtlich wurde nicht immer der Boden besteuert. Besteuerungssytem können auch ganz anders organisiert werden.
Ein Eigentümer ist Eigentümer. Ihm gehört sein Eigentum allein. Der Staat hat Eigentum, aber das gehört dann keinem anderen: Staatsgüter.
Will der Staat etwas erlangen, was im Eigentum eines anderen steht, muss er es bekanntlich enteignen: https://de.wikipedia.org/wiki/Enteignung bzw. in D: Art. 14 Abs. 3 GG http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html (man denke auch an die strafrechtliche Einziehung von Tatmitteln und Beute).
Wozu soll wer enteignen können, wenn es schon sein Eigentum wäre?!
Und Nutzung gegen Entgelt passiert regelmässig durch Fremdbesitzer und Mieter, aber eine "Nutzung" liegt hierbei nicht vor (das Wort ist an und für sich hierbei grundfalsch!), und das ein Rechtverhältnis zwischen Staat und Grundeigentümer eben kein Eigentumsverhältnis, sondern eines zwischen Steuerpflichtigen und dem, der die Grundsteuer einfordern kann. Mal abgesehen davon, dass die Macht bzw. der Staat nur seltenst mit Untertanen Verträge hat.
Dass falsche Konstrukt scheint zu passen, wenn man es sich einfach machen will. Hat aber mit der Wirklichkeit überhaupt nichts zu tun!
Es ist und bleibt so, dass Silke sich nur etwas zusammenreimt, ohne Ahnung zu habeb und ohne jemals nachzulesen.
Wenn eine offene Steuer beigetrieben wird, dann fällt nicht das Grundstück an den Staat. Es ist eine Forderung die in das Gesamtvermögen vollstreckt wird, wie andere Forderungen anderer Gläubiger. Und ggfs. würde das Grundstück verwertet (Zwangsversteigerung). Aber dann geht es nicht automatisch an den Staat, sondern nur, wenn dieser es erwirbt.
Wissen auch die hier: http://www.gutefrage.net/frage/was-passiert-wenn-man-keine-grundsteuer-bezahlt
Geht auch aus dem GrStG hervor.
Also lass Dir bitte keinen Bären aufbinden, von jemandem, der keine Ahnung hat, aber immer gern so tut als ob.
Viele freundliche Grüße
azur
PS: Silke hatte es u. a. auch saukomisch gefunden von Rechtsstab zu reden, dabei ist das ein Fachbegriff, wie Planungsstab. Keine Ahnung haben und verlachen - diese Kombination gibt es ja nicht selten.
Und es gäbe noch viel mehr solcher Beispiel. Vor derartigen "Auskünften", gelinde gesagt, kann man nur sehr vorsichtig sein, gelinde gesagt.
PPS: Und das ist auch absoluter Unfug: https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/04/10/zahlen-sie-noch-grundsteuer-und-wenn-ja...
Wieder dieser Blödsinn mit den angeblich fehlenden Geltungsbereichen usw. von Leuten ohne jede Sachkenntnis.
Zum Inkrafttreten: "Am Tage nach seiner Verkündung" - Siehe Art. 8 Seite 10: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl173s...
Das war der 12. August 73, siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsteuergesetz
Wenn das igendwie angreifbar gewesen wäre, weil nicht korrekt, dann hätte a) der Staat längst nachgebessert und b) hätten viele Leute nicht gezahlt. Aber nein, gemäß dem Scherz: "Einbildung ist auch 'Bildung"...
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