Schulderverhältnis und Macht
Hallo,
hatte es schon bei Silke gelesen:
Ohne die Macht gäbe es keine Schuldverhältnisse und keinen Magneten.
Es kommt darauf an, wie man ein Schuldverhältnis definiert. Gängig: https://de.wikipedia.org/wiki/Schuldrecht_(Deutschland)#Schuldverh.C3.A4ltnis_im_engere...
Es gibt gesetzliche (Schadensersatz, Steuern) und rechtsgeschäftlich bzw. vertraglich begründete.
Gerade beim Eingehen der vertraglichen Verplichtungen herrscht zunächst kein (vor allem kein direkter) Zwang durch irgende einen Machtapparat (Ausnahme Kontrahierszwang - siehe: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=310894 ). Man ist indirekt zum Kontrahieren gezwungen. Weil man etwa etwa Nahrung kaufen muss. Aber der Vertragsschluss erfolgt freiwillig, unbeeinflusst von menschlichen Machtapparaten.
Ähnlich zu Kontrahierungszwängen sind z. B. Abgabequoten, wo also wer gezwungen ist, bestimmte Leistungen zu oft sogar bestimmten Preisen abzugeben (oft in Notzeiten angeordnet - aber auch in der Planwirtschaft. Übrigens gibt es so etwas noch heute bei Industriealkohol: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesmonopolverwaltung_f%C3%BCr_Branntwein , das aber nun bald enden soll: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/2017-endet-das-branntweinmonopol-brennereien-kaem... - Alkohol braucht man ja für weit mehr, als zum Genuß, dieses Lösungsmittel ist in vielen Fertigungsprozessen zentral)
Vor allem wenn jemand etwas kauft, was er eigentlich nicht zum Leben benötigt und was er nur zum Vergnügen haben will, ist es fraglich, inwieweit hier ein Zwang herrschen sollte.
Der andere Aspekt ist, dass eine Macht dafür sorgt, dass vertragliche vereinbarte Leistungsversprechen auch erfüllt werden. Also Schuldner zur Leistung verurteilt und z. B. titulierte Forderungen durchsetzt.
Aber auch in vorrechtlichen Gesellschaften gibt es Kontrakte bzw. Verträge, also wenn man sich z. B. über einen Tausch einigt.
Da ist dort, wie heute klar, wie die Ausgangslage ist und wie die Ausgangslage sein soll, die dann verbindlich so bleiben soll. Dort besorgen jedoch den Zwang zur Erfüllung eher moralische und sittliche Gebote. Eben kein Recht und kein Rechtsstab, sondern so etwas wie deren Vorgänger: Gepflogenheiten und andere Autoritäten, als z. B. staatliche Richter (und selbst dort gibt es eine schrittweise Entwicklung zur Institutionalisierung, wie wir sie heute kennen).
Es geht doch erstmal nur darum, das Schuldverhältnis zu klären und
aufzulösen.
Schuldverhältnisse erlöschen im wesentliche, wenn die daraus resultierenden Verpflcitungem erfüllt wurden.
Unterstütze es gern, wenn hier welche genauer hinschauen, was Schuldverhältnisse sind, zumal dies ja im Debitismus zentral ist.
Ein Schuldverhältnis im engeren Sinne existiert, wenn es eine vertragliche Einigung bzw. übereinstimmende Willenserklärungen gibt.
Und wie gesagt: Die Masse der Erfüllungen von vertraglichen Verpflichtungen passiert ganz ohne das Einschreiten der Macht. Der eine liefert, der andere zahlt - und schon ist das Schuldverhältnis ohne Zwang erfüllt (es wird nicht nur aus gesetzlichen Regelungern heraus erfüllt, sondern auch, weil man sonst nichts mehr bestellen könnte, weil man sich sonst unehrlich fühlt, weil man sonst gegenüber anderen als Lügner, Betrüger und schlechter Mesch und Vertragspartner dastehen würde).
Es wird hier Schuldverhältnisse geschrieben, aber sich nur wenige machen sich die Mühe nachzuschauen, was das genau ist. Was ist das, und wie entstehen Schuldverhältnisse und wie enden diese. Das ist allerdings so ziemlich unumstrittenes, noch relativ einfaches Basiswissen, ohne das es aber nicht gehen kann.
Macht kommt bei eigentlichen Schuldverhältnissen eine ganz andere Bedeutung zu, als bei z. B. Verpflichtungen zum Zahlen von Steuern bzw. Tribut.
VfG
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