Wehrpflicht in der DDR
Man konnte als Wehrpflichtiger wählen, ob man zu den GT wollte.
@Zweistein
Die Formulierung ist ein wenig unglücklich, weil sie auch suggeriert, dass ein Wehrpflichtiger irgend eine Wahlmöglichkeit der Waffengattung gehabt hätte - diese Wahl gab es für Wehrpflichtige schon deshalb nicht, weil speziell für die Grenztruppen vorgesehene Jahrgänge im Vorfeld der Rekrutierung von den Kreisdienststellen der Stasi umfangreiche Personen bezogene Informationen gesammelt wurden, die Auskunft über die Loyalität zum Staat DDR geben sollten (z.B. Grad evtl. Westverwandtschaft, Parteimitgliedschaft der Eltern, Familiensituation, Auskünfte darüber bei Nachbarn, im Betrieb, beim ABV=Abschnittsbevollmächtigter=Polizist=Dorfsherrif etc.).
Richtig ist, dass es eine "Abwahl"-Möglichkeit gab. War der Wehrpflichtige für den Dienst bei den Grentruppen vorgesehen, fanden i.d.R. Vorgespräche in den Wehrkreiskommandos statt, in denen versucht wurde herauszufinden, wie der Wehrpflichtige in Situationen reagieren würde, mit denen er während des Grenzdienstes konfrontiert werden könnte. Wenn man z.B. die Frage "würden sie auf Republikflüchtlinge (Sprachgebrauch der DDR) auch schießen" ganz klar mit "Nein" beantwortet hätte, wäre dies ein Grund gewesen, den Wehrpflichtigen für einen anderen Truppenteil vorzusehen.
Interessantes Thema, wie ich finde, das z.B. hier vertieft werden kann:
http://www.grenzkommando.de/
http://www.forum-ddr-grenze.de/