Ganz schön schräg. Fangen wir wieder bei den Bienen an

azur, Sonntag, 05.07.2015, 17:11 (vor 3852 Tagen) @ BillHicks4302 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 21.07.2015, 19:21

Hallo Bill,

vielen Dank.

Entschuldige bitte, aber Du fragst mich am Ende etwas, wo schon die Frage merkwürdig ist, da zum einen eben ja gerade die Besicherung von Forderungen mittels Eigentum ist, worum wir hier reden, was übrigens - schau an - tatsächlich klar ist[[zwinker]].

Zum anderen lässt Deine Antwort, mit Verlaub und allem Respekt, nicht erkennen, dass Du die Grundlagen dafür wirklich sicher beherrscht.

Da wurde gezeigt, dass es mit dem Verstehen von Besitz, Eigentum, rechtshistorischen Begriffen, wie Allod und Obereigentum (ein tatsächlich nur überkommener Begriff für Eigentum, wie bereits mehrmals nachgewiesen) leider noch nicht so gediehen ist, aber das kann ja noch werden.

Gehen wir bitte am Besten noch einmal kurz durch:

Hallo azur,

es gibt unterschiedliche Rechtstraditionen, und -kulturen.


so ist das wohl, ja.

In nicht allen Rechtskulturen ist a) ein Grundbuchwesen vorhanden und

b)

von der Bedeutung, wie in Deutschland.


Ja.

Und das ist schon sehr wesentlich für das, was Du eingangs schriebst, nicht wahr?

Es ist übrigens eine Problem, wenn, und das meine ich gewiss nicht auf Dich gemünzt, zu sehr auf die Regelungen eines Teiles der Welt schaut. Dabei kann das, was tatsächlich immer gleich tatsächliche Lebensumstände beschreibt (eine z. B. Tür bleibt über alle eine Tür) und regulieren soll, unterschiedlich angegangen werden, und funktioniert doch.

Ein Vorwurf an die DDR, und zwar zu recht (lt. den Unterlagen Honeckers, die ich dazu einsehen konnte, gab es neben der DDR nur Albanien, wo es das gar nicht gab - ist alles in allem eine sehr spannende Geschichte, und wäre mein Promotionsthema gewesen, wenn das Leben anders gelaufen wäre), war, dass es keine Möglichkeit gab, gegen administrative Maßnahmen rechtlich und/oder gerichtlich vorgehen zu können.

Es wird dann immer wieder gesagt, dass die DDR keine Verwaltungsgerichtsbarkeit hätte (hatte sie zu Beginn und Ende sogar t. w. - Thüringen hat sogar 2 Entscheidungsbände hervorgebracht). Nur: Andere Rechtskulturen haben auch keine Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wie in Frankreich und anderswo, erledigen es dort die ordentliche Gerichte. An der fehlenden Verwaltungsgerichtsbarkeit sollte man es also nicht festmachen, auch wenn sich das scheinlogisch aufdrängt, sondern an der Frage, ob man überhaupt rechtliche Wege gegen staatliche Maßnahmen gibt.

Schauen wir weiter:

Eigentum an Grund und Boden kann aber auch dort, c) noch kein
Grundbuchwesen vorhanden war (vor 18.00 in D) und d) noch kein
Grundbuchwesen vorhanden ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kataster#Begriff_und_rechtsgeschichtliche_Entwicklung


https://de.wikipedia.org/wiki/Kataster#Geschichte_des_Katasters

Vielfach wird auf das Lehenswesen verwiesen, aber das ist falsch. Denn
das durchzog nie alle Ländereien. Es gab auch kirchlichen Besitz und

immer

auch Privatbesitz, siehe Allod.


Ja, Besitz schon. Je nach Besitzbegriff haben den Bienen an ihren Waben
auch.

Da fällt einem sofort ein: Wie bei den Bienen und Schmetterlingen... [[zwinker]] [[freude]]

Was soll bitte das? Bill, dass kommt so lapidar daher, aber überdeckt leider nicht, dass Du vermutlich nur meinst verstanden zu haben, was das alles ist.

Besitz und Eigentum sind rechtliche Begriffe, die tatsächliche Umstände beschreiben und fassen. Rechtsadressaten (und Rechtsakteure und -subjekte) sind Menschen. Man kann das Beherrschen und Verteidigen von Dingen durch Tiere sicher heranziehen: Viele Tiere verteidigen Territorien und Bauten als ihres, oder unterscheiden eigene Angehörige von fremden usw.

Nur es geht eben um das Wesen von Besitz und Eigentum.

Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft.

Der Besitzer kann Eigentümer sein, muss es aber nicht.

Der Besitzer ist der, der sozusagen (Vorsicht, das ist nur eine Beschreibung) die physische Seite einer Sache händelt.

Ein geliehenes Fahrrad, z. B.

Das sagt, trotz der berühmten und grundlegenden Eigentumsvermutung:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1006.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumsvermutung
Grundstücke:
http://dejure.org/gesetze/BGB/892.html
http://www.jura.uni-frankfurt.de/46415542/sachenrecht
Siehe auch Rechtsprechung, wie z. B. https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1969-02-14/V-ZR-130_65

Nun kommt es aber dicke:

Und das Allod kommt dem Eigentumsbegriff, den ich - aus rein
wirtschaftstheoretischen Gründen - nutze zwar recht nahe,

Nein Bill, das täuscht Dich wohl.

Denn ein Allod ist eine Beschreibung dessen, dass es bereits früher, und zu aller Zeit, neben den Lehen sehr wohl mannigfaltig gefasstes Eigentum gab.

Eigentum heißt zum einen die rechtliche Zuordnung von Dingen zu Sachen (das gilt für den Besitz so nur t. w. - und Besitz ist auch generell anderes zu "denken", weil für andere Unterscheidungen wichtig). Eine Rechtsordnung schafft das Rechtsinstitut Eigentum, um Rechstssubjekten zu berechtigen, ihre Sachen, die ihnen rechtlich gehören, zu verteidigen und darüber verfügen zu können, wie es eben nur der Eigentümer kann. Er kann andere von der Nutzung ausschließen, und ihnen umgekehrt auch die Nutzung erlauben. Er kann mit seinem eigenen Sachen verfahren wie er will, sofern er nicht die Rechte anderer unerlaubt damit verletzt (man darf mit seiner Waffe nicht andere einfach sop töten). Also kann er es auch zum Besichern verwenden (das ist für das Wirtschaften, besonders in der entwickelten Schuldenwirtschaft zentral). Und er kann darüber verfügen. Siehe Verfügungsrechte. Das heißt auch ganz zentral, dass er über den Bestand verfügen kann: Er kann es vernichten (da gibt es ebenfalls etliche rechtliche Grenzen, wie z. B. Denkmalschutz, Umweltschutz usw.) oder übertragen, das heißt veräußern.

Es gab, wie beschrieben, nicht nur die bekannten eigenen sieben Sachen, die einem auch in der Lehenswirtschaft gehörten, sondern auch andere Eigentumsformen. So das genannte kirchliche Eigentum, oder eben Allods.

Fast in jedem Biografie von Adligen ist das doch genau zu lesen: Was ist Familienbesitz (das ist ein t. w. leicht irreführender Oberbegriff, in dem Lehen, Pfründe, Privilegien, Regalien, aber auch Privatbesitz zusammengenfasst sind) und was persönliches Eigentum ist. Selbst Könige hatten nicht nur das, was ihnen das Amt zukommen ließ, sondern was sie z. B. durch Erbe ganz persönlich hatten. Und dazu gehörten ganz wesentlich Niederlassungen, Wirtschaften und Boden.

Vielfach war solche Vermögen sogar Voraussetzung, um bestimmte Ämter usw. überhaupt inne haben zu können (seine sogenannten Würden, waren oft auf ganz verschiedenen Dingen begründet).

Ein Allod ist (einfach) ein Privateigentum. Und es gab daneben sogar noch weitere Eigentumsformen, wie Allmenden und das von Gilden und Zünften usw..

Wenn man sich die historischen Ordnungen von Dörfern und Städten anschaut, sieht man eine Vielzahl von möglichen Konstruktionen. Die Annahme, es hätte außer Lehen kein Eigentum gegeben, ist schlicht schwer irrig (und vermutlich nur einem Bias geschuldet). Jedes Lehrbuch der Rechtsgeschichte, und zwar jedes, lässt diesen Eindruck gar nicht erst zu, dass es anders sei.

siehe auch: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=264571

Das Folgende ist heftig falsch:

aber auch diesem
Allod fehlt die rechtmäßige, öffentlich-transparente Verlierbarkeit.

Das zeigt, dass Du nicht einmal in Grundsatz verstehst, was ein Allod ist:
https://de.wikipedia.org/wiki/Allod

Das Allod kann man natürlich verlustig (das ist übrigens ein Fachbegriff) gehen, wie jedes Eigentums.

Das auch völlig "rechtmäßig", z. B. wenn man es verkauft.

Und das ist auch nicht weniger transparent, wie beim Verlust von Eigentum überhaupt, oder Lehen oder Besitz.

Spiegelt sich darin wieder, dass das Allod auf eine bestimmte Art
Obereigentum + Eigentum vereint hat.

Wie vereint?

Schau bitte nach, was Obereigentum ist. Das ist ein früherer Begriff für Eigentum.

Untereigentum ein früherer für Besitz.

Nun heißt es nur noch Besitz und Eigentum.

Ein Obereigentümer war eine Eigentümer.

Der Begriff suggeriert schlicht auch Falsches, und ist hier für nichts gut.
Natürlich kann von der Macht in das Eigentum eingegriffen werden, bis hin zu Einziehung und Enteignung, welche ja übrigens sinnlos wäre, wenn es der Macht schon als Eigentum gehören würde).

Das ist Folgende grauenhaft falsch, und nur mit einer irgendwie herbeigezauberten Gewissheit vorgetragen:

Wer dem Landesherrn nicht einmal
(Grund-)Steuer zu zahlen hat, der kann sein Allod auch nicht in einem
Rechtskontrakt verpfänden, weil er es nicht rechtmäßig verlieren
kann.

Natürlich kann man sein Eigentum verpfänden. Schon immer. Das ist doch u. a. das Wesen von Eigentum, und vor allem vom Pfand!

Und schau in die Geschichte: Da wurde andauernd Eigentum als Pfand gegeben (sogar Familienangehörige zum Pfand bei anderen gelassen, aber nicht nur für Geldforderungen, sondern zum Besichern bzw. als Garantie für die Einhaltung aller möglichen Dinge: Kinder und Geschwister von sogar hohen Herrschern, die z. B. dafür bürgen mussten, dass Verpflichtungen erfüllt wurden, wie z. B. Antritte von Ämtern usw.).

Als Amtsinhaber kann man mit dem, worüber man durch das Amt verfügen kann, operieren. Daneben aber auch mit dem Privateigentum. Könige, Herzöge und, und, und, hatten auch Privateigentum, das ererbt oder käuflich erworben worden war, und damit wurde ständig operiert.

Das liest man in den Geschichten von Adelsgeschlechtern, wie nur z. B. denen von Königen oder Adelsfamilien.

Schau mal allein hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_von_P%C3%BCckler-Muskau#Leben - wie der Muskau abstoßen musste. Für Unsummen. Seine Frau hatte alles versucht, um das abwenden zu können (Frauen war t. w. in der Lage, voll oder z. T. über ihre Sachen zu verfügen - seit der Antike nachweisbar).

Oder lies das schöne "fünf Schlösser" von Fontane, wo er die Geschichte von 5 Herrschaftsniederlassungen detailliert beschreibt.

Deine Aussage ist grundfalsch: Es konnte eben doch alles rechtmäßig verpfändet und verloren werden. Und zwar schon immer. Und das wurde es auch praktisch andauernd.

Warum auch nicht?

Es geht wirklich völlig an den Tatsachen vorbei, was Du das schriebst.

Angelsachsen übertragen Grund und Boden ohne Kataster (viele dieser
Länder haben auch keine Einwohnerregister bzw. -meldeämter, und

lösen

das mit Referenzen) und Auflassung.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/wohnen/immobilienrecht-amerika-ganz-oh...

Die Angelsachsen machen es anders als Rechtsrömer,

Bill, der Kenner merkt hier sofort, dass Du täuscht.

Es ist eben falsch, hier mit "rechtsrömisch" zu hantieren, was ein hierbei klar ein aus der Luft gegriffener Begriff ist. Es wird bekanntlich eher von Kontinentalrecht gesprochen.

"Der römisch-germanische bzw. kontinentaleuropäische Rechtskreis, in Abgrenzung zum Common Law auch Civil Law genannt, zeichnet sich durch den prägenden Einfluss des rezipierten römischen Rechts aus."

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtskreis#R.C3.B6misch-germanischer_Rechtskreis

Das "rechtsrömisch", geht völlig an der Sache vorbei.

(Wer es nicht glaubt, der soll mal nach diesen erfundenen Begriffen googlen. In der Rechtshistorie gibt es das definitiv erst recht nicht.)

Und dem muss man auch aus sonstigen Gründen sehr skeptisch gegenüberstehen:

aber aus meiner Sicht
letztlich mit einem sehr, sehr ähnlichen Effekt: man kann den "equitable
title" deshalb kreditbesichernd verpfänden (und so endogen Geld schaffen),
weil der "legal title" per REGIStration längst auf das municipal
government übergegangen ist. Dieses kann dann gerade deshalb im Fall der
Fälle eine rechtmäßige Enteignung durch foreclosure proceedings
durchführen (lassen).

Und vergiss man bitte bloss nicht, dass Geld auch geschaffen werden kann, ohne dass da etwas im modernen Sinne stattfinden muss!

Hier braucht man eine Auflassung, die aber, da gibt es verschiedene
Herangehen, nur den öffentlichen Glauben an die Übertragung
darstellt.https://de.wikipedia.org/wiki/Auflassung

In Österreich: https://de.wikipedia.org/wiki/Aufsandungserkl%C3%A4rung

Siehe vor allem: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundbuch

Bei den Griechen gibt es da Probleme mit dem Katasterwesen, dass heißt
aber für mich nicht, dass es dort keinen Wechsel von

Eigentümerpositionen

an Grund und Boden gibt.


Das will ich gar nicht bestreiten.

Das kannst Du ersten auch gar nicht. Denn es ist ja eben schlicht so geregelt.

Und zweitens: Darum ging es doch aber zentral. Da war Dein Post eben falsch.

Aber förderlich für eine
Bankkreditvergabe an produktive und innovative Unternehmen wird es nicht
gerade sein. Könnten solche Unternehmen allerdings mit Boden haften, der
ihnen nicht nur gehört mit allem drum und dran, sondern sie diesen Boden
auch noch rechtmäßig verlieren können, dann dürfte es weit weniger
Schwierigkeiten geben an ein solches, dann solventes Unternehmen Kredit zu
vergeben.

Bill, es gibt überall mit Grund und Boden besicherte Forderungen. Die jeweiligen Rechtskulturen haben das, schon den Dingen die aus dem Wirtschaften über all resultieren, ihre Praxis, und ihre Regelungen.

Das Grundbuchwesen gibt es, weil es so praktisch ist.

Aber es ging und geht eben auch ohne dies.

Es geht ja um das leichter nachvollziehbar machen. Hierzulande wird eijn sogenannter öffentlicher Glaube durch das Grundbuch gewährleistet. Und man hat diesem in der Rechtsordnung dann sogar eine konstitutiven Charakter verliehen. Das ist schon alles.

Es ist nicht so, dass es nicht anders handhabbar war (in D bis ca. 1800!) und ist.

Der Boden gehört dem Unternehmen also auf eine ganz
bestimmte
Art und Weise, d.h. z.B. es ist KEIN Allod, nicht bloßer
Besitz, kein Lehen, usw. usf.

Was haust Du hier schon wieder durcheinander?!

Heute nennt man Privateingetum nicht Allod, denn das ist so überkommen, wie der begriff Obereigentum!

Aber Privateigentum gibt es.

Privateigentum ist natürlich nichts verliehen Bekommenes (Lehen), und kein bloßer Beitz, sondern einfach nur Eigentum! Daneben gibt es Eigentum, dass Machthaber bzw. Machtstrukturen zugeordnet ist: Staaten, Herrschaftshäusern usw.
Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsgut

Es ist ein ganz bestimmtes Gesamt-Setup erforderlich um wirtschaftlich
wirksames Eigentum
hervorzubringen.

Ach nee!

Ja, eben eine Rechtsordnung, die das Rechtsinstitut Eigentum 'bietet' und einen Rechtsstab, der das auch durchsetzt.

Und die Möglichkeit, das z. B. zu verpfänden, was es, oh Wunder, auch seit jeher gab (auch schon in vorrechtlichen Gesellschaften: Besitzeinräumungen, bis zum Bintritt einer Bedingung).

Wirtschaftlich wirksames Eigentum gibt es da, wo es eine entsprechende Rechtsordnung gibt, überall. Egal in welchem Rechtskreis oder welcher Rechtskultur. Und das auch schon in Antike und besonders im römischen Reich).

Dass wirtschaftlich wirksames
Eigentum auf unterschiedliche Arten und Weisen hervorgebracht werden
können zeigen die Rechtsrömer einerseits

Was kommst Du denn schon wieder mit "Rechtsrömern"?!!

Von welcher Seite überhaupt gesehen?[[zwinker]]

Es gab ein römisches Reich, und dann Ost- und Westrom. Aber diese Unterscheidung ist eben definitiv nicht entscheidend, wie weit das römische Recht, das nun einmal so grundlegend ist, weil es nicht nur als erstes so differenziert geregelt war, sondern weil es so gut später anwendbar blieb!) rezipiert wurde.

Du denkst Dir hier nur schlicht etwas aus, das es nicht gibt und das irreführend ist!

Gibt es auch Linksrömer? Nein! Bill, fabulieren hilft nicht.

und die Angelsachsen
andererseits (wenngleich sie letztlich am mehr oder weniger identischen
"Ort" rauskommen).

Erstens ist Deine irrtümliche Unterscheidung eben nicht nur nicht gängig und anerkannt, sondern auch irrführend.

Zweitens: Es ist doch kein Wunder, dass es, in welcher Rechtskultur auch immer (siehe z. B. detailliert dazu auch Max Weber) gleiche rechtliche Institute geben muss. Angefangen bei Richter und Urteilen.
Es handelt sich doch überall um gleiche Lebenssachverhalte (das ist der entsprechende Fachbegriff).


Konkretes aber gänzlich fiktives Beispiel:

Häh?

ein Staat in welchem
ausschließlich nicht verlierbares Allod (oder wirtschaftlich ähnlich
gelagertes Fideikommissgut) existiert, kann kein Geld hervorbringen.

Das suggeriert schon wieder Verständnis, dass nicht vorhanden ist. Aber das hatten wir ja schon oben.

Dann kommst Du mit Fideikommiss, und zeigst nur, dass Du gesehen hast, dass es das auch noch irgendwie gibt. Aber nicht, dass Du verstanden hast, was das bedeutet.

Fidei kann man nur verstehen, wenn man weiß, was Eigentum überhaupt ist.

Allod ist Allod.

Und Fidei ist Fidei.
Es geht um Verfügungsbeschränkungen, die generationsübergreifend Dinge sichern soll: https://de.wikipedia.org/wiki/Familienfideikommiss
Das hat mit den berühmten Hausverträgen zu tun, die u. a. auch generationsübergreifend Erbfolgen usw. regeln.
Man trug einfach dem Umstand und den Erfahrungen Rechnung, dass es zu Zersplitterung von Vermögen kommen konnte, aber Familienbesitz Machtbasis ist (neben weiteren Gründen!).

Das darf man nicht vermengen!

Selbst wenn das Verkaufen-können theoretisch denkbar ist,

Das ist nicht nur nie nur theoretisch denkbar gewesen, sondern immer möglich und wurde auch praktiziert.

Und bitte noch einmal: Die heutige Gestaltung Geld- und Schuldenwirtschaft ist kein wirklicher Maßstab für frühere Vorgängen. Geld wurde da aber auch wirksam geschaffen.

so erlaubt das
zwar prinzipiell die Bilanzierbarkeit,

Man Bill! Du wirbelst Dinge herum...

Ab wann und was wird bilanziert? Also historisch gesehen?

Es ist wie mit den herbeifabulierten Rechts- und Linksrömern... Du hast es nicht verstanden, aber behauptest etwas, was Du so haben willst.

Genau wie hierbei:

aber nutzt eben nichts, wenn man
nominal fixierte Forderungen hervorbringen möchte (die andere dann als
Cash in Zahlvorgängen verwenden können).

Cash ist Bargeld. Geld gab es auch ohne die heute Form von massenhaften Übertragen von Forderungen, die (nur) auf Geld lauten!

Und Geld gab es relativ unabhängig von Dingen wie z. B. Allod, Lehen und Fidei!

Siehe bitte, was ich da unlängst zu z. B. Münzerhausgenossenschaften schrieb: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=356697
(Münzergenossenschaften kann man auch gut in er Schweiz nachweisen).

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ueberall-ist-niemandsland/8891202.html

(Der Titel ist besser rhetorisch zu verstehen)

http://www.cicero.de/weltbuehne/auf-der-suche-nach-dem-katasteramt/52211

http://www.evia-gr.com/wissenswertes.html

Nur, weil es nicht so läuft wie bei uns, heißt das noch nicht alles.


Stimmt schon.

Aber wenn man nicht einmal weiß wie groß das Land ist und man darauf
(u.a. deshalb) keine (angemessenen) Steuern bezahlt ist es dann sehr
verwunderlich, dass dieses "Eigentum" kaum gut geeignet zur endogenen
Geldherstellung erscheint?

Wenn Du meinst, dass es viele Nachteile hat, ohne Kataster (ursprünglich ein Begriff aus der Steuer- bzw. Tributerhebung, in der dafür Wesentliches erfasst wurde - sieh auch die Geschichte der Steuer im Frankenreich, die durch den frühen zentralen Staat, früh genaue Regelungen und Konstruktionen ausprobieren konnten), dann ist dem natürlich zustimmbar.

Aber: Wie eben besprochen: Die Amis haben das so nicht. Aber ein sehr wichtiges Zahlungsmittel geschaffen, oder?

Wie kann ein Staat glaubhaft die rechtmäßige Enteignung im Fall der
Fälle versichern, wenn er nicht einmal zutreffende Steuern auf das Land
erheben kann, weil das Land nirgendwo definiert ist?

Was ist nicht genau definiert? Genau denken: Es geht sehr wohl, dass der Grundeigentümer nachweisen kann, was (genau) seines ist.

Aber das Problem ist z. B. steuerliche Erfassung.

Aber wie gesagt: Das Veräußern und Besichern geht und ging auch ohne so ein Katasterwesen, wie hier. Und auch das Geldschaffen.

Wie soll sich eine kreditierende Bank auf so eine Situation einstellen?

Das liegt doch auf der Hand: Wenn es kein einen öffentlichen Glaube gewährleistendes Kataster gibt, dann muss das durch andere Urkunden. Kaufverträge, Erbscheine und sonstige Referenzen gewährleistet werden. Das geht sehr wohl.

Bill nicht so sehr von unserem Instrumentarien ausgehen, sondern sehen, dass es woanders auch anders geht.


Ich kann es Dir aus eigener Erfahrung schildern: da werden dann locker
flockige 8% verlangt. Trotz "Besicherung". Pro Monat.

Ja bitte: Erstens: Das ist doch Binse und zweitens: Was soll denn das hierbei heißen?

Viel Spaß als Unternehmer. Da bleibt wahrscheinlich nur Drogenhandel,
Zwangsprostitution, Schutzgelderpressung, ... als Geschäftsmodell, alles
andere ist schlicht nicht rentabel genug in so einem Umfeld (Setup).

Naja, das stimmt ja so nun auch nicht. Und siehe mal die von Dir erwähnten Schiffseigner.

Merke: Der, der über das Eigentum wie ein Eigentümer verfügen darf,

der

ist der Eigentümer. Also über Nutzungen und Übertragung an andere.


Ja, eh.
Sag mal azur, könnte es sein, dass Du zwar weißt was Eigentum ist, Du
Dir aber noch keine tiefergehenden Gedanken darüber gemacht hast was
bloßes "Eigentum" zu wirtschaftlich wirksamem Eigentum werden
lässt?

Das habe ich eingangs beantwortet.

Leider hantierst Du mit Begriffen, welche Du nicht verstanden hast. In Deinem Post durchweg.

Um dann zum Irrtum zu gelangen, mir würde die wirtschaftliche Bedeutung von Eigentum nicht gegenwärtig sein.

Sag mal, und sonst gehts aber noch [[zwinker]] [[freude]]?

Oder anders gefragt: was wären Deine Vorschläge

Ah, jetzt soll ich mal wieder in blinkender Rüstung angesprengt kommen und die Dinge richten, auf die hier niemand auch nur ansatzweise Einfluss hatte oder hat.

Das kommt am Ende ja oft: Man soll nicht nur Texte richtig stellen, sondern gleich noch die Umstände richten.

Nur so könne stimmen, was man da sagen muss?

an die griechische
Regierung um ein solches zu etablieren?

Ein was "ein solches"??

Ein gut handhabbares Kataster?

Ohne welches es an vielen Stellen der Welt auch funktioniert?

Ohne das auch Geld existent sein kann, wie man überall sehen kann. Früher und an anderen Orten der Welt?

Alles so lassen wie es ist?

Wer behauptet denn das..?!

Und wenn eines sicher ist, dann doch schon immer, dass nichts bleibt, wie es ist oder war.

Oder?

Viele freundliche Grüße

azur


Beste Grüße

Allerbeste!

azur


PS: selbst starke Schmerzmittel, machen das zur Herausforderung.

Bill, bitte lies genauer nach, was Du da verwenden möchtest. Das ist nun mal kompliziert, aber es geht nur mit Genauigkeit. Schnelles Hantieren mit nur scheinbar verstandenen Begriffen, bringt nichts.

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

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