Kreditnehmer kann den Staatsschuldtitel doch nicht einreichen
Hallo Ashitaka,
also im Großen und Ganzen bin ich mit deinen Ausführungen zu den Sicherheiten bei der ZB völlig einverstanden, aber eine Frage im Detail habe ich schon. Ich stelle sie weiter unten an der relevanten Stelle.
Dann liegt also die Dauerinflation letztlich an der ständig steigenden
Verschuldung.
An steigenden Kreditverträgen zwischen Nichtbanken und Kreditinstituten.
Der Kredittitel ist notenbankfähige Sicherheit für die Entstehung des
Geldes und zugleich die systematische Basis aller zeitlich nachfolgenden
notenbankfähigen Sicherheiten. Diesen letzteren Zusammenhang gilt es
klar zu durchschauen.Ein Kredittitel wird im Rahmen eines geldpolitischen Geschäfts bei der ZB
hinterlegt. Der Kredittitel (die Finanzierung) wird an die Zentralbank mit
fest vereinbarten Rückkauftermin verkauft (d.h. wird refinanziert). Dabei
wird eine entsprechende Geldsumme geschaffen, die nur über die Dauer des
geldpolitischen Geschäfts (d.h. bis zum Rückkauf des Titels von der ZB)
existiert.
Wie ist es zu erklären, dass bei einer annähernd gleichbleibenden
Kreditvergabe
(4.
Abbildung[/link]) die (zudem geschönte) Inflation über Null liegt
(2.
Abbildung[/link])?
Das hat einzig und allein mit der Breite des Katalogs der
notenbankfähigen Sicherheiten zu tun. Dieser kennt zahlreiche weitere
Schuldtitel durch die Geldsummen entstehen können, die aber alle
systematisch auf Kredittiteln basieren.Nehmen wir zunächst den Kredittitel. Er wandert zur ZB und der
Kreditnehmer bekommt sein Guthaben auf Geld eingeräumt. Damit bezahlt er
nun (wir streichen die Ping-Pong-Umwege über die Wirtschaft /
Vorsorgesysteme mal weg) eine Staatsanleihe; d.h. er finanziert mit dem
Geld den Staat. Dieser erhält die im System bereits vorhandene Geldsumme
und verpflichtet sich zur fest vereinbarten Rückzahlung derselben (plus
Zins). Es ist also nun neben dem Kredittitel ein weiterer Schuldtitel (der
Staatstitel) entstanden.Der geldinflationäre Hebel: Nun kann auch dieser Staatstitel für ein
geldpolitisches Refinanzierungsgeschäft (für die Entstehung von
Geldsummen) dienen. Mit dem dadurch geschaffenen Geld kann wieder eine
Staatsanleihe bezahlt werden, und so weiter und so fort.
Damit der Staatstitel für ein geldpolitisches Refinanzierungsgeschäft genutzt werden kann, muss er doch von der Bank erworben werden. Der Kreditnehmer selbst kann sie doch nicht einsetzen. Dafür muss die Bank dann aber zunächst ihr eigenes Geld verwenden. Was dann aber zum Abfluss anderer Sicherheiten führt. Das ist also eigentlich nur ein Tausch und keine Inflationierung.
Warum Staatstitel bei der Refinanzierung genutzt werden, hat meiner Meinung nach einen Kosten-Einsparungseffekt. Die Bank spart sich das "Herstellen" eigener Titel. Die Kosten hierfür und auch für die laufenden Administration sind nicht unerheblich. Und wenn man sich die durch den Erwerb und das Einreichen von Staatstitel sparen kann, dann macht man das halt. Dafür hat man doch das Geld von den Passiv-Geschäften, um damit zu arbeiten. Aber durch den Erwerb von Staatstitelen fließt in jedem Fall zunächst ZB-Geld ab. Das kann die Bank sich dann durch das Einreichen wiederholen.
Oder liege ich da jetzt völlig falsch.
Geldsummen entstehen also nicht nur durch Kredittitel, sondern sie
entstehen - nachdem es Kredittitel an der Basis des Schuldgeldsystems
gibt -
Sehe ich etwas eingeschränkt:
auch aus allen darauf begründeten Schuldtiteln (z.B.
Staatsanleihen, aber auch weitere Schuldtitel lt. ZB-Katalog).
Sehe ich anders:
Deshalb
können Geldsummen inflationieren, ohne dass die Kreditbasis durchgehend
ausgeweitet wird (neue Kreditverträge zwischen Nichtbanken und
Kreditinstituten geschlossen werden).
Ab jetzt bin ich wieder völlig bei dir.
Gäbe es da nicht eine zerstörerische Besonderheit, die man der
Genauigkeit wegen zu gerne wegradiert oder aus Unwissenheit simplifiziert:Die Laufzeit des ersten geldpolitischen Refinanzierungsgeschäftes
bestimmen systematisch die Laufzeiten aller später darauf basierenden
Schuldtitel. Wenn beim ersten Schuldtitel 365 Tage bis zur Rückzahlung
vereinbart sind, dann kann die ZB diesen Schuldtitel nur 364 Tage
refinanzieren. Würde der Kredittitel erst nach 182 Tagen bei der ZB
refinanziert werden, so könnte die ZB den Titel nur noch 181 Tage
refinanzieren. Denn einen Tag vor Ablauf des Grundgeschäfts
(Kreditkontrakt) muss die ZB den Kredittitel schließlich wieder ausspucken
(Rückkaufvereinbarung).
Sehe ich (bis auf die zeitweilige Geldinflation auch so.
Und weil dies für jedes zeitlich dem ersten Refinanzierungsgeschäft
einer Kreditforderung nachfolgende Refinanzierungsgeschäft gilt (egal was
für ein Schuldtitel), zieht sich die Schlinge trotz zweitweiliger
Geldinflationen eben immer enger. Kommen keine frischen Nachschuldner ins
Spiel (fresh credits) und rücken die Tilgungstermine immer schneller
näher,
Ab hier steige ich dann aber irgendwie aus, weil mir die Trennung von privaten Kreditnehmern und den Refinanzierungsgeschäften der Banken verwischen:
ohne dass die hoch liquiden Märkte eine Möglichkeit besitzen, den
Tilgungspflichtigen auch nur ansatzweise zu helfen.
Vielleicht hilfst du mir auf die Sprünge.
Grüße
Morpheus
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Wir - für die unbeschränkbare Freiheit.