Die falsche These Mephistos war ja, dass der Schuldner frei würde
Hallo Helmut,
es ging ja um u. a. Mephs These: "Wenn der Gläubiger bereits vorher weiß, dass der Schuldner gar nicht zahlen kann und ihm das Geld trotzdem gibt, es ihm sogar aufdrängt, dann hat er in einem Zivilverfahren um die Schulden nicht den Hauch einer Chance."
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=357354
Neben den angeblichen Verfahrensschritten.
Also nicht um den Schuldner.
Er will die Gläubiger dran bekommen, die die Kredite vergaben. Inwieweit sie da wen getäuscht haben, was für den Betrug ja tatbestandlich notwendig ist, ist etwas schleierhaft und sei mal dahingestellt.
Es ist doch aber immer so: Wenn jemand etwas hingibt und Rückgabe oder Rückgewähr vereinbart ist (also eben nicht Schenkung), dann schützt logischerweise die Rechtsordnung den Anspruch auf Rückgewähr. Solange der Gebende es nicht schenken wollte und das nicht als Schenkung vereinbart wurde, dann ist in jedem Falle zurückzugeben oder zu erstatten.
Das gilt immer.
Gleich, was der Gläubiger annehmen dufte oder annahm. Er ist der Gebende gegen Rückgewähr. Also kann er zurückverlangen.
Wie gesagt: Betrugsverfahren ist hier fehl am Platze. Und Mephs Prognose oben völlig haltlos und falsch.
Und am Rande: Gundermann war ein kluger Poet. Hatte das große Glück, mit ihm bekannt zu sein und weiß, was für ein feiner Kerl das war.
Viele freundliche Grüße
azur
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ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)
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