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stimmt alles, was Du da sagst. Klar ist es üblich, wenn man von irgendjemanden Geld zu bekommen hat, was man vielleicht nicht mehr oder nur schwer reinkriegt, da ein Strafverfahren als "Vorschubwägelchen" loszutreten, dann hat man - sollte das Strafverfahren zum Erfolg führen, schon den halben Zivilprozeß in der Tasche. Klar geht der in den seltensten Fällen parallel, meistens kommt der Zivilprozeß hinten nach.
Sicher findet man leicht was bei Schuldnern, - was das Strafverfahren begründen würde. Wenn man nämlich zum Zeitpunkt, wo man z.B. eine Waschmaschine bestellt, im Falle der späteren Nichtbezahlung nicht nachweisen kann, dass man zum Bestellzeitpunkt das Geld zur Verfügung oder eine sichere Aussicht auf kurzfristigen Zahlungseingang hatte, dann steht man mit einem Bein schon im Betrugsverfahren.
Aber das alles hat nichts mit Griechenland zu tun. Da erwähnte ich den Vorgang des Abschüttelns von Staatsschulden, wenn man bestimmte Umstände nachweisen kann, die man landläufig als "kriminell" bezeichnet. Beispiel Ecuador, etc.
Aber wie das genau geht, weiß ich nicht, das ist nicht meine Spielwiese. Aber es wurde bereits einige Male mit Erfolg praktiziert.
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass dieses Verfahren, das ein Staat anwendet, um diese Schulden loszuwerden, kaum was mit dem Straf- oder Zivilverfahren bei natürlichen oder juristischen Personen zu tun hat.
Übrigens, - das Gedicht klingt interessant.
Beste Grüße!