Für den weiteren Umgang mit dem Referendum existiert keine gesetzliche Grundlage.

Julius Corrino, Sur l'escalier des aveugles, Freitag, 24.06.2016, 23:51 (vor 3528 Tagen) @ helmut-15284 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 24.06.2016, 23:57

Kann man das überhaupt, eine Wahlentscheidung bei einem Referendum so
auslegen, indem man nur die Summe der Ja-Stimmen (pro-Austritt) den
Nein-Stimmen (contra-Austritt) zusammen mit den Wahlberechtigten, die
zuhause geblieben sind, gegenüberstellt? Nach dem Motto, diejenigen, die
gar nicht zu Urne gegangen sind, wollen ja gar nichts verändern.

Das Ergebnis des Referendums kann man jetzt in beliebiger Art und Weise auslegen. Und ich sage voraus, daß genau das gemacht werden wird.

Ist ja eine interessante Variante. Bei Wahlen, wo Parteien zur Wahl
stehen, geht das natürlich nicht, aber bei einem Plebiszit, - ist ja
Auslegungssache. Oder gibts da gesetzliche Grundregeln (mit evtl.
Hintertürchen) ?

Wie bereits gesagt, dieses Referendum entfaltet keinerlei rechtlich bindende Wirkung auf Parlament oder Regierung. Bleiben Commons und Lords passiv, passiert einfach gar nichts. Im Minimalfall verschafft sich die Regierung im Oktober eine neue Galleonsfigur, das war's.

--
Ainsi continue la nuit dans ma tête multiple... elle est complètement dechirée... ma tête.
- Luc Ferrari


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