Interessante Frage
Erst einmal legt sich der Staub einige Tage.
Dann wird man Folgendes zu hören bekommen: Die Wahlbeteiligung
berücksichtigt, sind ja nur 37% für den Brexit. Zusammen mit dem knappen
51:49-Ergebnis muß man zumindest ernsthaft nachdenken, ob so eine überaus
knappe Mindermehrheitsentscheidung eine solide Grundlage für einen so
schwerweigenden Schritt wie den Austritt aus der EU sein kann. Natürlich
ist man verpflichtet, den geäußerten Willen des Volkes ernstlich zu
berücksichtigen, aber man muß vernünftigerweise auch andere gewichtige
Fakten in die Abwägung über die nächsten Schritte miteinbeziehen.
Kann man das überhaupt, eine Wahlentscheidung bei einem Referendum so auslegen, indem man nur die Summe der Ja-Stimmen (pro-Austritt) den Nein-Stimmen (contra-Austritt) zusammen mit den Wahlberechtigten, die zuhause geblieben sind, gegenüberstellt? Nach dem Motto, diejenigen, die gar nicht zu Urne gegangen sind, wollen ja gar nichts verändern.
Ist ja eine interessante Variante. Bei Wahlen, wo Parteien zur Wahl stehen, geht das natürlich nicht, aber bei einem Plebiszit, - ist ja Auslegungssache. Oder gibts da gesetzliche Grundregeln (mit evtl. Hintertürchen) ?