Vergleichende Methode: Urschuld vs. Schuld (Privatrecht)
Hallo FOX-NEWS,
Als Grundprämissen bleiben Urschuld,
Schuld ist ein juristischer Begriff.
Mitnichten nur juristisch! Schuld kann auch ein medizinischer oder
moralischer Begriff sein (BSP: Sauerstoffschuld bei Sportlern).
da hast Du Recht. Gleiche Begriffe (hier: Schuld und -schuld, z.B. bei Sauerstoffschuld) haben nicht notwendigerweise deckungsgleiche Bedeutungen.
Das wiederum heißt aber nicht, dass sie nicht auch Gemeinsamkeiten in der Bedeutung haben.
Deshalb ist es sinnvoll möglichst genau hinzusehen und zu vergleichen:
was haben unterschiedliche Begriffe (z.B. Schuld und Reziprozität) in der Bedeutung gemeinsam und was unterscheidet die Begriffe in ihrer Bedeutung?
Im Falle gleicher Begriffe (z.B. Schuld (im Privatrechtssinne) und -schuld bei Sauerstoffschuld):
was hat die Bedeutung des einen Begriffes mit der Bedeutung des anderen Begriffes gemeinsam und was unterscheidet die Bedeutung der Begriffe?
"Urschuld" halte ich konzeptionell für eine Projektion aus dem
bürgerlichen Recht heute zurück auf die (ganze) Geschichte.
Das
liest sich dann etwa so: "wenn das Tier seine Urschuld nicht tilgt,
wird
vollstreckt und es stirbt den Hungertod"
Hanebüchen.
Auch wenn du es hanebüchen findest, du wirst kaum bestreiten können,
daß die Nichterfüllung der Urschuld Konsequenzen (Sanktion) nach sich
zieht.
Folgende Definition von "Urschuld":
Aufgrund der Tatsache, dass der Mensch lebt, ergibt sich für ihn (oder die Angehörigen, die für ihn sorgen), eine Verpflichtung, sich selbst zu erhalten oder eben unterzugehen.
Quelle: @dottore Dank an @Zarathustra für den Hinweis.
Dieser Umstand allein, dass diese "Urschuld" für alle Menschen, in allen Kulturen, in allen "Umwelten" gilt, macht sie als Fundierung dessen was heute "Kapitalismus" genannt wird völlig ungeeignet.
Ja, es gibt Gemeinsamkeiten zwischen dem Begriff "Urschuld" und dem schuldrechtlichen Begriff "Schuld" es gibt aber auch Unterschiede.
Wo ist bei der Urschuld das exakt spezifizierte Fälligkeitsdatum? Wo ist die zu einer privatrechtlichen Schuld gehörende Forderung, wo deren Abtretbarkeit? Die Aufrechenbarkeit? Wo ist die nominale Fixierung?
IMHO ist die Urschuld sogar zentrales Element des Debitismus, weil
ohne sie es vermutlich keine Abgabenschuld und deren Derivate geben
würde.
Als notwendige Bedingung ist die Notwendigkeit zur materiellen Reproduktion ("Urschuld") sicher anzusehen. Egal in welcher Kultur.
Aber wieviel taugt sie wirklich als Erklärung des "Kapitalismus"?
Glaubt nicht der ein oder andere, dass sich aus der Urschuld der Kapitalismus erklären ließe?
Dieser Kapitalismus heutiger Form ist aber erst seit ca. 1760 existent und die "Urschuld" ist von ihrem Anspruch her völlig universell.
Gerade diese Universalität ist für die Erklärungskraft aber nicht ihre Stärke, sondern eine als Erklärung disqualifizierende Schwäche.
Abgabenschuld
Ohne die läuft nichts. Ohne die existiert diejenige juristische
Infrastruktur schon gar nicht, die - zumindest theoretisch und vom
Anspruch
her - in der Lage ist "Recht" hervorzubringen.
Abgabenschuld ohne Justiz geht aber schon. Die Mafia macht es vor.
Natürlich geht das.
Die Mafia und den Staat unterscheidet zuvörderst das Rechtsstaatsprinzip.
Staatsaufgaben an Private auslagern oder Körperschaften des
öffentlichen
Rechts implementieren, das Grundprinzip bleibt: Mit Zwang wird
genommen
und
an Kostgänger verteilt.
Die juristische und fiskalische Infrastruktur, die "das System"
überhaupt
erst hervorbringt als Kostgänger zu bezeichnen verkennt deren
konstituierende Rolle komplett.
Du wirst nicht in Streit stellen, daß das Justitzsystem via Zwangsabgaben
finanziert wird.
Ja, selbstverständlich wird es das!
Zwang ist das Prinzip auf dessen Basis das öffentliche Recht Rechte etabliert: Befehl, Anordnung, Über-/Unterordnung, ...
Z.B. die Freiheit der Person als Recht oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit usw.
Im Gegensatz zum Privatrecht, das auf der Basis des Konsensprinzips Rechte etabliert - dabei allerdings darauf angewiesen ist, dass diese Rechte öffentlich durchsetzbar sind. Ohne öffentliches Recht (Befehl!) also kein funktionierendes Privatrecht (Konsens).
Jeden, den der Staats so bezahlt oder alimentiert, könnte
man als Kostgänger des Zwangskollektivs bezeichnen.
Klar könnte man.
Könnte man dann aber nicht auch die Einkommen aus Eigentumsrechten als Einkommen aus "Kostgängertum des Zwangskollektivs" bezeichnen?
Gäbe es denn Eigentumsrechte ohne das "Zwangskollektiv"?
Es gäbe Eigentumsrechte ohne Zwangskollektiv genau so wenig wie die Einkommen aus eben jenen Eigentumsrechten.
Der Kapitalismus benötigt beides: Befehlsprinzip (öffentliches Recht) und Konsensprinzip (Privatrecht). Der Kapitalismus kann ohne die Dialektik des Rechts nicht existieren. Dabei ist es egal von welcher Seite die Dialektik unverstanden bleibt: von Staatsfundamentalistischer Seite, die den Staat im Namen des Urkommunismus abschaffen möchte oder von marktfundamentalistischer Seite, die ausgerechnet im Namen von Freiheit und Eigentum gerade diese als Rechte effektiv abschaffen möchte.
Beste Grüße zurück
Danke ebenso!
--
BillHicks
..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.