Wie immer kommt es aus den Bezugsrahmen an.
Als Grundprämissen bleiben Urschuld,
Schuld ist ein juristischer Begriff.
Mitnichten nur juristisch! Schuld kann auch ein medizinischer oder moralischer Begriff sein (BSP: Sauerstoffschuld bei Sportlern).
"Urschuld" halte ich konzeptionell für eine Projektion aus dem
bürgerlichen Recht heute zurück auf die (ganze) Geschichte. Das
liest sich dann etwa so: "wenn das Tier seine Urschuld nicht tilgt, wird
vollstreckt und es stirbt den Hungertod"
Hanebüchen.
Auch wenn du es hanebüchen findest, du wirst kaum bestreiten können, daß die Nichterfüllung der Urschuld Konsequenzen (Sanktion) nach sich zieht. IMHO ist die Urschuld sogar zentrales Element des Debitismus, weil ohne sie es vermutlich keine Abgabenschuld und deren Derivate geben würde.
Abgabenschuld
Ohne die läuft nichts. Ohne die existiert diejenige juristische
Infrastruktur schon gar nicht, die - zumindest theoretisch und vom Anspruch
her - in der Lage ist "Recht" hervorzubringen.
Abgabenschuld ohne Justiz geht aber schon. Die Mafia macht es vor.
und Kontraktschulden
Forderungen und Verbindlichkeiten auf und abbauen. Eigentumsrechte
schaffen (das muss initial staatlich ermöglicht werden) und übertragen.
Das ist Wirtschaft.
So ist die Definition.
Der Staat kann zwar das System ineffizienter machen,
Der Staat bringt dieses System überhaupt erst hervor.
Unbestritten.
Staatsaufgaben an Private auslagern oder Körperschaften des
öffentlichen
Rechts implementieren, das Grundprinzip bleibt: Mit Zwang wird genommen
und
an Kostgänger verteilt.
Die juristische und fiskalische Infrastruktur, die "das System" überhaupt
erst hervorbringt als Kostgänger zu bezeichnen verkennt deren
konstituierende Rolle komplett.
Du wirst nicht in Streit stellen, daß das Justitzsystem via Zwangsabgaben finanziert wird. Jeden, den der Staats so bezahlt oder alimentiert, könnte man als Kostgänger des Zwangskollektivs bezeichnen.
Schöne Grüße
Beste Grüße zurück
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