Eigentum an Kapital existiert nicht. Dialektik von Freiheit und Gleichheit.

BillHicks ⌂, Wien, Samstag, 05.03.2016, 00:58 (vor 3631 Tagen) @ Falkenauge3901 Views

Hallo Fassadenkratzer,

"Der Kapitalismus ist ein Staatsbastard. Er besichert mit eingesetzter bzw.
angedrohter Waffengewalt das Kapital als privates Eigentum und sorgt für
die Erfüllung privater Kontrakte. Beides ist ohne Staatsmacht nicht
definierbar."

Das ist zentral. Das Eigentum ist ein Institut des staatlichen Rechts

Eigentumrechte sind ein Institut des Privatrechts. Da es aber Rechte und nicht bloß moralische Empfehlung oder etwas anderes sein sollen, müssen diese Rechte öffentlich durchsetzbar und im Zweifel vollstreckbar sein.

und
hat für die Sicherheit der materiellen Existenz des Menschen seine
Bedeutung.

Nicht nur das. Das Eigentum als Idee ist die Basis für die Freiheit als Recht. Es ist die Idee: ich gehöre mir und niemand anderem. DAS ist die Idee der Freiheit. Wenn die Freiheit dieser Form aber ein RECHT sein soll, dann braucht es schon MACHT um dieses Recht auch (nach innen und außen) durchsetzen zu können!

Problematisch wird es aber, wenn das private Eigentum sich nicht
nur auf Güter erstreckt, die dem persönlichen Gebrauch und Verbrauch
dienen, sondern auch auf solche wie das Unternehmenskapital, das eine
soziale Aufgabe hat und von dessen Einsatz viele Menschen betroffen und mit > ihrer Existenz abhängig sind.

Eigentum an Kapital existiert juristisch nicht.
Es gibt Eigentumsrechte an Vermögensgegenständen (Aktivseite der Bilanz, diese Aktivseite wird durch Forderungen, die selbst Rechte sind, komplettiert). Kapital ist die Bezeichnung für die Passivseite der Bilanz, welche aus Fremdkapital und Eigenkapital besteht und sich gerade NICHT auf irgendwelche Güter oder Maschinen oder oder bezieht.

Das private Eigentum am Kapital gestattet eine prinzipiell unbeschränkte
Verfügungsbefugnis der Eigentümer über die Sache und ihren Profit. Es
gibt die Möglichkeit sowohl Macht über die Mitarbeitenden auszuüben, die
in ein Abhängigkeitsverhältnis kommen, als auch mit dem alleinigen Gewinn
ihr Kapital ständig zu vermehren, ihre wirtschaftliche Macht ungeheuer zu
vergrößern und damit vielfach die politische Macht von sich abhängig zu
machen und zu bestimmen.

Einerseits hast Du völlig Recht. Ohne - ausreichend hohe und ausreichend niedrige! - Vermögensobergrenze wird es langfristig keine noch so kluge Verfasstheit schaffen können eine demokratische Republik zu erhalten. Warum? Weil die Akkumulation von Vermögen (Rechte, Verfügungsmacht!) irgendwann politisch wird. Darauf kann wiederum nur politisch reagiert werden, wie auch sonst.

Allerdings wird mir hier die Inhabereigentümerschaft mit "absentee ownership", das heißt Eigentum ohne Inhaberschaft, vermischt. Ein täglich anwesender und mitarbeitender Eigentümer ist einfach anders mit der Organisation Unternehmen verbunden als ein Aktieneigentümer. Soetwas muss Berücksichtigung finden sonst zielt man mEn an der Lebens- und Wirtschaftswirklichkeit vorbei.

Doch den Produktionsablauf kann der Eigentümer nicht alleine
bewerkstelligen. Er braucht viele spezialisierte Menschen, die die Arbeit
in den einzelnen, miteinander verzahnten Abschnitten an und mit den
Produktionsmitteln leisten. Als Nichteigentümer kommen sie aber von
vorneherein zum Eigentümer in die Rolle von untergebenen Hilfskräften,
die nicht am Unternehmen beteiligt sind, sondern dem Eigentümer nur ihre
Arbeitskraft zur Verfügung stellen, die dieser für seine Interessen
einsetzt. Sie sind in seiner Sicht ebenfalls Produktionsfaktoren, die
kostengünstig gegen möglichst niedrigen Lohn gekauft und dem
Produktionsprozess eingefügt werden, der seinem Gewinn dienen soll. Damit
wird die Arbeitskraft, d. h. der von ihr nicht zu trennende Mensch
zwangsläufig ebenfalls zur Ware.

Genau deshalb gibt es heute das Arbeitsrecht. Das ist freilich nicht "natürlich" entstanden oder sowas, sondern durch Überwindung eines Konkurrenzparadox durch Zusammenschluss. Es ist eine Einschränkung des reinen Konsensprinzips des Privatrechts. Eine Einschränkung, die per Zentralgewalt im Interesse der Arbeiter, gegen die Interessen der "Arbeitgeber" durchgesetzt wurde.
Wolfgang Stützel zitiert dazu Marx auf S. 376 seiner "Paradoxa":
"Zum Schutz gegen die Schlange ihrer Qualen müssen die Arbeiter als Klasse ein Staatsgeseetz erzwingen ein übermächtiges gesellschaftliches Hindernis, das sie selbst verhindert durch freiwilligen Kontrakt mit dem Kapital sich und ihr Geschlecht in Tod und Sklaverei zu verkaufen."
(Karl Marx, Das Kapital I, Neuausg. Berlin 1947, S.316, meine Hervorhebung.

Doch nicht nur nach innen in den sozialen Zusammenhang des Unternehmens,
sondern auch nach außen in die Gesamtgesellschaft wirkt die von der
heutigen Eigentumsform des Kapitals ausgehende Macht sozial zerstörerisch. > Dadurch, dass die vielfach großen Gewinne allein dem Eigentümer
zufließen, kann dieser riesige Vermögen bilden, die sich durch weitere
System-Elemente leistungslosen Einkommens wie Zins- und Zinseszins, Anlagen
in rentablen Immobilien und Beteiligungen bei anderen Unternehmen ohne
eigene Arbeit ständig vermehren. Es erweitert sich so seine
wirtschaftliche Macht, die die Möglichkeit bietet, hinter den Kulissen
oder über eigene Medienkonzerne die politische Macht maßgeblich zu
beeinflussen, in ihren Dienst zu stellen oder auch direkt zu gestalten.
Hier, im Privateigentum am Kapital, liegt die Wurzel der plutokratischen
Herrschafts-Verhältnisse, die heute in allen Ländern mit kapitalistischem
Wirtschaftssystem vorherrschen und sich dessen, was Demokratie genannt
wird, als Fassade bedienen.

Eine Demokratie gab es mEn noch gar nie. Wir leben bestenfalls in prädemokratischen Zeiten. In postdemokratischen leben nur Nostalgiker.
Das \"Souveränitätsreservat\" (Joseph Vogl) war noch nie ernsthaft Teil des Diskurses über die nötige Gewaltenteilung des staatl. Gewaltmonopols - ich würde sagen, weil der unmittelbare Konnex zwischen Staat-Recht-Wirtschaft-Geld bisher noch nicht systematisch hergestellt wurde.
Bei Gewaltenteilung denkt man bloß an Legislative, Exekutive, Judikative. Schon die doppelte vertikale Gewaltenteilung mit klarer Trennung von öffentlichem Recht und Privatrecht, sowie Föderalismus/Subsidiaritätsprinzip ist schon kaum mehr präsent.
Die Rolle der Zahlungsmittel hält man noch weitestgehend für irrelevant für den Diskurs der Gewaltenteilung. Dort gehört diese Frage aber hin.

Diese sozialen Ungerechtigkeiten werden in der Tat vom Staat mit
Waffengewalt abgesichert.

Freiheit und Gleichheit stehen in einem dialektischen Verhältnis und sind jeweils in sich dialektisch. Ohne öffentliches Recht gibt es Freiheit und Gleichheit als Rechte schon gleich überhaupt nicht. Die Dialektik von Freiheit und Gleicheit führt über Zeit zu genau derjenigen Unfreiheit und Ungleichheit, die das öffentliche Recht für den Einzelnen zulässt. In der Antike bis zur Sklaverei, dort konnte also sogar das "Eigentum an sich selbst", die Freiheit nämlich, verloren werden.

Schöne Grüße

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.


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