Andersrum
Eigentumrechte sind ein Institut des Privatrechts.
Privatrecht ist ein Institut des Staates
Nicht nur das. Das Eigentum als Idee ist die Basis für die Freiheit als
Recht.
Nein. Das Recht ist die Basis für Eigentum, und Eigentum erfordert Freiheit.
Es ist die Idee: ich gehöre mir und niemand anderem. DAS ist
die Idee der Freiheit.
Du hast Eigentum an dir, und daraus erfolgt die Freiheit. Dieses Eigentuman dir ann jedoch durch Vertrag - wie jedes Eigentum - übertragen werden oder dir durch Gesetz genommen werden.
Wenn die Freiheit dieser Form aber ein RECHT sein
soll, dann braucht es schon MACHT um dieses Recht auch (nach innen und
außen) durchsetzen zu können!
Die Macht hat derjenige, der dieses Recht setzt, also der Gesetzgeber.
Problematisch wird es aber, wenn das private Eigentum sich nicht
nur auf Güter erstreckt, die dem persönlichen Gebrauch und Verbrauch
dienen, sondern auch auf solche wie das Unternehmenskapital, das eine
soziale Aufgabe hat und von dessen Einsatz viele Menschen betroffen und
mit > ihrer Existenz abhängig sind.
Eigentum an Kapital existiert juristisch nicht.
Es gibt Eigentumsrechte an Vermögensgegenständen (Aktivseite der Bilanz,
diese Aktivseite wird durch Forderungen, die selbst Rechte sind,
komplettiert). Kapital ist die Bezeichnung für die Passivseite der Bilanz,
welche aus Fremdkapital und Eigenkapital besteht und sich gerade NICHT auf
irgendwelche Güter oder Maschinen oder oder bezieht.
Das private Eigentum am Kapital gestattet eine prinzipiell
unbeschränkte
Verfügungsbefugnis der Eigentümer über die Sache und ihren Profit. Es
gibt die Möglichkeit sowohl Macht über die Mitarbeitenden auszuüben,
die
in ein Abhängigkeitsverhältnis kommen, als auch mit dem alleinigen
Gewinn
ihr Kapital ständig zu vermehren, ihre wirtschaftliche Macht ungeheuer
zu
vergrößern und damit vielfach die politische Macht von sich abhängig
zu
machen und zu bestimmen.
Einerseits hast Du völlig Recht. Ohne - ausreichend hohe und ausreichend
niedrige! - Vermögensobergrenze wird es langfristig keine noch so kluge
Verfasstheit schaffen können eine demokratische Republik zu erhalten.
Warum? Weil die Akkumulation von Vermögen (Rechte, Verfügungsmacht!)
irgendwann politisch wird. Darauf kann wiederum nur politisch reagiert
werden, wie auch sonst.
Eine Vermögensobergrenze schafft Eigentum und damit die Freiheit ab.
Allerdings wird mir hier die Inhabereigentümerschaft mit "absentee
ownership", das heißt Eigentum ohne Inhaberschaft, vermischt. Ein täglich
anwesender und mitarbeitender Eigentümer ist einfach anders mit der
Organisation Unternehmen verbunden als ein Aktieneigentümer. Soetwas muss
Berücksichtigung finden sonst zielt man mEn an der Lebens- und
Wirtschaftswirklichkeit vorbei.
Doch den Produktionsablauf kann der Eigentümer nicht alleine
bewerkstelligen. Er braucht viele spezialisierte Menschen, die die
Arbeit
in den einzelnen, miteinander verzahnten Abschnitten an und mit den
Produktionsmitteln leisten. Als Nichteigentümer kommen sie aber von
vorneherein zum Eigentümer in die Rolle von untergebenen Hilfskräften,
die nicht am Unternehmen beteiligt sind, sondern dem Eigentümer nur
ihre
Arbeitskraft zur Verfügung stellen, die dieser für seine Interessen
einsetzt. Sie sind in seiner Sicht ebenfalls Produktionsfaktoren, die
kostengünstig gegen möglichst niedrigen Lohn gekauft und dem
Produktionsprozess eingefügt werden, der seinem Gewinn dienen soll.
Damit
wird die Arbeitskraft, d. h. der von ihr nicht zu trennende Mensch
zwangsläufig ebenfalls zur Ware.
Genau deshalb gibt es heute das Arbeitsrecht. Das ist freilich nicht
"natürlich" entstanden oder sowas, sondern durch Überwindung eines
Konkurrenzparadox durch Zusammenschluss. Es ist eine Einschränkung des
reinen Konsensprinzips des Privatrechts. Eine Einschränkung, die per
Zentralgewalt im Interesse der Arbeiter, gegen die Interessen der
"Arbeitgeber" durchgesetzt wurde.
Es gibt aber kein Recht, das Kapital nur im Geltungsbereich des Arbeitsrechts einzusetzen, sondern jeder Eigentümer kann sein Kapital dorthin transferieren, wo ein Arbeitsrecht gilt.
Wolfgang Stützel zitiert dazu Marx auf S. 376 seiner "Paradoxa":
"Zum Schutz gegen die Schlange ihrer Qualen müssen die Arbeiter als
Klasse ein Staatsgeseetz erzwingen ein übermächtiges gesellschaftliches
Hindernis, das sie selbst verhindert durch freiwilligen Kontrakt mit
dem Kapital sich und ihr Geschlecht in Tod und Sklaverei zu verkaufen."(Karl Marx, Das Kapital I, Neuausg. Berlin 1947, S.316, meine
Hervorhebung.
Das Kapital ist aber nicht an Staatsgrenzen gebunden.
Doch nicht nur nach innen in den sozialen Zusammenhang des Unternehmens,
sondern auch nach außen in die Gesamtgesellschaft wirkt die von der
heutigen Eigentumsform des Kapitals ausgehende Macht sozial
zerstörerisch. > Dadurch, dass die vielfach großen Gewinne allein dem
Eigentümer
zufließen, kann dieser riesige Vermögen bilden, die sich durch weitere
System-Elemente leistungslosen Einkommens wie Zins- und Zinseszins,
Anlagen
in rentablen Immobilien und Beteiligungen bei anderen Unternehmen ohne
eigene Arbeit ständig vermehren. Es erweitert sich so seine
wirtschaftliche Macht, die die Möglichkeit bietet, hinter den Kulissen
oder über eigene Medienkonzerne die politische Macht maßgeblich zu
beeinflussen, in ihren Dienst zu stellen oder auch direkt zu gestalten.
Hier, im Privateigentum am Kapital, liegt die Wurzel der plutokratischen
Herrschafts-Verhältnisse, die heute in allen Ländern mit
kapitalistischem
Wirtschaftssystem vorherrschen und sich dessen, was Demokratie genannt
wird, als Fassade bedienen.
Eine Demokratie gab es mEn noch gar nie. Wir leben bestenfalls in
prädemokratischen Zeiten. In postdemokratischen leben nur
Nostalgiker.
Ja, die Demoratie wird es erst mit den Übermenschen geben.
Das
\"Souveränitätsreservat\"
(Joseph Vogl) war noch nie ernsthaft Teil des Diskurses über die
nötige Gewaltenteilung des staatl. Gewaltmonopols - ich würde sagen, weil
der unmittelbare Konnex zwischen Staat-Recht-Wirtschaft-Geld bisher noch
nicht systematisch hergestellt wurde.
Bei Gewaltenteilung denkt man bloß an Legislative, Exekutive, Judikative.
Es gibt keine Gewaltenteilung, da Legislative, Executive und Judikative über keine eigenen bewaffneten Streitkräfte verfügen.
Das wäre aber die Voraussetzung für Gewaltenteilung.
Schon die doppelte vertikale Gewaltenteilung mit klarer Trennung von
öffentlichem Recht und Privatrecht, sowie
Föderalismus/Subsidiaritätsprinzip ist schon kaum mehr präsent.
Die Rolle der Zahlungsmittel hält man noch weitestgehend für irrelevant
für den Diskurs der Gewaltenteilung. Dort gehört diese Frage aber hin.
Richtig, jede Gewalt muß finanziert werden, und ohne eigene Steuern und Abgaben gibt es keine Gewaltenteilung.
Diese sozialen Ungerechtigkeiten werden in der Tat vom Staat mit
Waffengewalt abgesichert.
Freiheit und Gleichheit stehen in einem dialektischen Verhältnis und sind
jeweils in sich dialektisch. Ohne öffentliches Recht gibt es Freiheit und
Gleichheit als Rechte schon gleich überhaupt nicht. Die Dialektik
von Freiheit und Gleicheit führt über Zeit zu genau derjenigen
Unfreiheit und Ungleichheit, die das öffentliche Recht für
den Einzelnen zulässt. In der Antike bis zur Sklaverei, dort konnte also
sogar das "Eigentum an sich selbst", die Freiheit nämlich, verloren
werden.
Die Antike kannte kein Eigentum an sich selbst, und dieses Eigentum an kann dir selbst kann dir natürlich jederzeit durch Gesetz genommen werden.
Der Herr hats gegeben, der Herr hats genommen.
Schöne Grüße
Gruß Mephistopheles
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Wenn wir nicht das Institut des Eigentums wiederherstellen, können wir nicht umhin, das Institut der Sklaverei wiederherzustellen, es gibt keinen dritten Weg. Hillaire Belloc