Anonym ist ja nur die zweite Schicht.
Wenn kein Verantwortlicher ermittelt werden kann, weil es
A) kein Rechtshilfeabkommen mit dem Land, wo der Server steht gibt und
Wenn der Hoster, z.B. in den USA ist und korrekt arbeitet, sollte es schon dann keine Probleme geben. Wenn Al Dschihadi eine Seite in den USA hostet mit schoenen nackten Strandmodels und dem Hoster dann aus Saudi Arabien ein Gerichtsbeschluss mit der Forderung:
1. Abschaltung des Server sowie
2. Herausgabe der Personendaten
eingeht, ignoriert er die hoffentlich auch.
Eine Anonymisierung waere dann schon der zweite Schutz.