Auch meines Erachtens totaler Humbug.

Tünnes, Sonntag, 27.09.2015, 18:20 (vor 3772 Tagen) @ Chef7768 Views

"In 8 Fällen ist sich der Anwalt selbstsicher, dass ein Strafverfahren eröffnet werden wird (verhetzende Aussagen gegenüber muslimischen und jüdischen Gläubigen, sowie verhetzende Aussagen gegenüber Minderheiten die zur Gruppe der "Zigeuner", "Araberpack" und "Neger" gehören). Da er noch bei der Auswertung der anderen Aussagen ist, könnte es durchaus noch mehr hinreichende Straftaten geben."

Es wurde doch nicht eine einzige Aussage, die als "hinreichende Straftat"
justiziabel wäre, benannt.[[hae]]

Es gibt eben keine im DGF. So`n Ärger aber auch, ihr Hetzerjäger. [[freude]]

"Verhetzende Aussagen gegenüber Minderheiten die zur Gruppe der "Zigeuner", "Araberpack" und "Neger" gehören?"

Hier formuliert der Denunziant doch selbst die Minderheiten, indem er sie
in Gruppen als Zigeuner, Araberpack und Neger unterteilt.

Anders kann man den Satz doch gar nicht interpretieren.[[hae]]

Oder sollen diese Begriffe hier benutzt worden sein und der Schreiber
meint diese mit "verhetzende Aussagen"?

Ist doch völlig unverständlich formuliert, das Ganze, ich denke auch mit Absicht.

Selbst wenn er diese Begriffe meinte, seit Sigmar Gabriel kann "Pack"
ja wohl kaum justiziabel sein, die Frittenbude um die Ecke bei mir
führt immer noch "Zigeunerschnitzel" und Neger ist vielleicht nicht
der schönste Begriff, aber im Gegensatz zum erheblich abwertenden "Nigger"
meiner Kenntnis nach auch nicht verboten.

Somit mein Resumee: Ablage P.


Schönen Gruß.


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